Wer kennt sich mit dem Thema "Falschparker" aus?

  • #21

    Hast Du jetzt ein Fahrzeug im Hof, welches zugeparkt ist? Dann waere m.M.n. das Argument hinfaellig, dass er niemanden behindert.

    Wenn da 1 Auto und 3 Motorraeder stehen, waere doch auch Platz fuer 2 Autos. Also blockiert er 2 Pkw Stellplaetze.

    Das Argument mit der Feuerwehrzufahrt finde ich gut.

  • #23

    Danke. Den letzten Punkt kannte ich so nicht. Kannst Du mal erklären, wie sowas von statten geht. Also über die Zeit?

  • #26

    Übrigens schwagutec , die örtliche Polizei hast Du noch nicht kontaktiert? Ja, es gibt in manchen Kommunen verwaltungsrechtliche Absprachen, dass die kommunale Ordnungsbehörde für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig ist. Das enthebt die Polizei im Einzelfall aber nicht von ihrer PFLICHT, gegen "Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" vorzugehen bzw. einzuschreiten. Insbesondere die Tatsache, dass der PKW tagelang dort steht ist da ein gewichtiges Argument. Das geltende Polizeigesetz steht über Verwaltungsabsprachen.

  • #27

    Guude,


    was soll ich sagen?

    Interessant? Traurig? Lustig?


    Natürlich habe ich mein Problem nicht nur hier gepostet, sondern auch versucht, anderes sog. "Schwarmwissen" anzuzapfen.


    Die Antworten ähneln sich frappierend!


    Die Antworten zur Aufforderung zu einer Straftat ignoriere ich sowieso, denn diese Antwortgeber- sowohl hier als auch in den anderen Foren- scheinen eh´nicht die hellsten Kerzen am Weihnachtsbaum zu besitzen.

    Vielleicht haben Sie aber auch einfach nur Pech beim Denken....


    Bei den anderen Antworten wird´s schon diffiziler.

    Obwohl ich ganz klar und auch optisch hervorhebend geschrieben hatte, dass sich das falsch parkende Fahrzeug im öffentlichen Raum befindet, wird stupide auf irgendwelche Links verwiesen, in denen Anbieter sogar damit Ihr Geld verdienen, "Falschparker" zu entfernen.


    Leute- dabei geht es aber um falsch parkende Fahrzeuge, die sich auf privatem Gelände befinden!


    Ich habe aber das Problem, dass sich das Fahrzeug auf einer öffentlichen Strasse befindet.


    Und selbst wenn ich im Lotto gewonnen hätte und die gelben Abschleppautos einfach nur geil finde,

    dann darf ich trotzdem nicht als Privatmann die falsch parkenden Autos in meiner Strasse abschleppen lassen!


    Das steht übrigens auch in geposteten Links!


    Dort liest man aber auch zwischen den Zeilen, z.B. bei dem ADAC Link, dass selbst der ADAC mit seiner geballten Verkehrsrechtgilde anscheinend nicht in der Lage ist, hier eine dazu treffende Aussage machen zu können.

    "Wir empfehlen, die Polizei oder das Ordnungsamt zu verständigen"

    Übrigens, als deren Mitglied warte ich immer noch auf deren Antwort



    Und die 2 Mainzer Anwälte, die ich diesbezüglich angeschrieben hatte, wollen wohl auch nicht an die Sache ran, der eine "kennt ein solches Problem in Mainz nicht", der andere hat sich vorhin eleganter aus der Affäre gezogen, indem er eine völlig überlastete kanzlei vorschiebt.


    Langsam mache ich mir Gedanken, dass da irgendwas faul ist im Staate Dänemark. Oder war´s hier?


    Nochmal zum "Mitschreiben":


    Mir geht es um die Frage, wo ich rechtliche Informationen zu diesem bestimmten Punkt finde:

    (oder jemand, der das gleiche Problem hatte und wie er es rechtlich einwandfrei gelöst bekam)


    Ein Fahrzeug steht im öffentlichen Verkehrsraum und behindert einen Privatmann(oder Privatfrau oder PrivatEs)

    bei der Ein - und Ausfahrt auf das private Grundstück.

    Ist doch nicht soooo schwer zu verstehen, oder?

    Oder etwa doch?



    Und für die "Pollersetzer" u.ä.:

    Das Fahrzeug steht auf einer Strasse paralell zu einer Häuserzeile.

    keinerlei Parkmarkierung.

    Die dafür geltende Parkregelung ist ganz einfach: Überall erlaubt, nur nicht vor Ein - und Ausfahrten.

    Ist eigentlich auch nicht sooooo schwer!



    Edith,

    ich hab jetzt mal ein Satz gelöscht. Denn in einer etwas blöden Antwort hat sich dann doch ein gut gemeinter Hinweis versteckt.

    Bringt mir aber nix, denn das Fahrzeug parkt dort nur falsch. Sonst nix. Es geht auch keine Gefahr von dem fahrzeug aus.



    Ich bin schon froh, dass ich nicht bei Facebook und Co. bin und dort eine solche Frage gestellt hätte........

  • #30

    Meine Erfahrung(en) zu dem Thema:



    Ein- und Ausfahrt vom Grundstück des Öfteren zugeparkt.


    Da das Ordnungsamt (bei uns) für den ruhenden Verkehr zuständig ist ... angerufen.

    Ergebnis: nicht zuständig bei "Behinderung", Blockade, der AUSfahrt.


    Die nächste Stadtteilwache angerufen, mit der Begründung das ich zur Arbeit muss.

    Im Normalfall war ein Streifenwagen innerhalb von ~20 Minuten vor Ort.


    Da bei uns die Beamten meist nett sind, versuchen sie den Halter über das Kennzeichen zu ermitteln.

    Dann erfolgt der Versuch der Kontaktaufnahme, und wenn das nicht möglich war ....

    zack, Anruf beim Abschleppdienst, über die Zentrale, und innerhalb weiterer 30 Minuten war das behindernde Auto weg.


    Das passiert so 3- 6 Mal im Jahr :saint:


    Bei der EINfahrt zum Grundstück funktioniert das nicht, denn es ist einem zuzumuten einen Parkplatz außerhalb des Grundstückes zu suchen

    Gruß Klaus :atblue:


    Das Geheimnis des Glücks ist Freiheit; das Geheimnis der Freiheit ist Mut ... (Thukydides, griechischer Geschichtsschreiber, 5. Jahrhundert v. Chr.)

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