Wer kennt sich mit dem Thema "Falschparker" aus?

  • #12

    Darf ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV überhaupt im öffentlichem Raum stehen ?

    Grüße aus dem Lahn-Dill-Kreis :at3:
    Thomas


    Honda CY 50 in Rot, Suzuki DR 125 in Schwarz, Honda CBF 600 SA in Weiß, Honda CRF1000 D in Schwarz,

    Honda CRF 1100 Adventure Sports DCT EERA in Tricolor


    Wer nie vom Wind gestreichelt,

    wer nie vom Regen gewaschen,

    wer nie von der Sonne getrocknet,

    wer nie vom Frost gebeutelt,

    wer nie vom Chrom geblendet wurde,

    der wird es nie verstehen, was Motorradfahren bedeutet


    Hessentruppe

  • #13

    es wäre sicher einen Versuch wert, mit dem Falschparker zu reden, wenn du ihn denn mal erwischt.


    als nächste Stufe finde ich den Vorschlag nicht schlecht, ihn selbst mal zuzuparken und damit vielleicht Aufmerksamkeit und im besten Fall sogar Verständnis zu erzeugen. (ja, ich glaube an das Gute im Menschen)


    als Ultima Ratio bleibt dir immer noch der erwähnte Trecker oder vielleicht ein Gabelstapler... Spaß beiseite, mach das bloß nicht, dann zahlst du dem Typ auch noch seinen Schaden. Denn der entsteht sicher.


    Ist denn klar sichtbar, dass es sich bei seinem Parkplatz um deine Zufahrt handelt? Beantrage doch bei der Stadt die Installation einer abschließbaren Zufahrtbeschränkung. (ich meine so eine klappbare, rot-weiße Stange, wie man sie oft an privaten Parkplätzen sieht). Als verstärkendes Argument gegenüber der Stadt würde ich die Erreichbarkeit deines Hauses/Grundstücks für die Feuerwehr/Notarzt im Notfall anführen. Ich bin mir sicher, da gibt es Vorschriften in der Bauvorschrift oder der Ortssatzung.


    Grüße

    Dirk

    There is always a reason to go for a ride.

  • #15

    Ihn selbst zuparken ist eine klassische Nötigung. Dann hat man, um gegen eine Ordnungswidrigkeit vorzugehen, selbst eine Straftat nach dem StGB begangen. Wird man dann selbst angezeigt, MUSS die zuständige Behörde ermitteln, da es im Strafrecht eben kein ERMESSENSspielraum gibt (im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es diesen).

  • #18

    Nein.

    Letzte Woche wurde in unsrer Straße ein Fahrzeug abgeschleppt, wo der TÜV abgelaufen war. Hinzu kam dass die Polizei den Fahrer erwischt hat, da die TÜV-Plakette nur ausgedruckt und aufgeklebt war. Also zusätzlich eine Strafanzeige.

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