Wer kennt sich mit dem Thema "Falschparker" aus?
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#13 es wäre sicher einen Versuch wert, mit dem Falschparker zu reden, wenn du ihn denn mal erwischt.
als nächste Stufe finde ich den Vorschlag nicht schlecht, ihn selbst mal zuzuparken und damit vielleicht Aufmerksamkeit und im besten Fall sogar Verständnis zu erzeugen. (ja, ich glaube an das Gute im Menschen)
als Ultima Ratio bleibt dir immer noch der erwähnte Trecker oder vielleicht ein Gabelstapler... Spaß beiseite, mach das bloß nicht, dann zahlst du dem Typ auch noch seinen Schaden. Denn der entsteht sicher.
Ist denn klar sichtbar, dass es sich bei seinem Parkplatz um deine Zufahrt handelt? Beantrage doch bei der Stadt die Installation einer abschließbaren Zufahrtbeschränkung. (ich meine so eine klappbare, rot-weiße Stange, wie man sie oft an privaten Parkplätzen sieht). Als verstärkendes Argument gegenüber der Stadt würde ich die Erreichbarkeit deines Hauses/Grundstücks für die Feuerwehr/Notarzt im Notfall anführen. Ich bin mir sicher, da gibt es Vorschriften in der Bauvorschrift oder der Ortssatzung.
Grüße
Dirk
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#15 Ihn selbst zuparken ist eine klassische Nötigung. Dann hat man, um gegen eine Ordnungswidrigkeit vorzugehen, selbst eine Straftat nach dem StGB begangen. Wird man dann selbst angezeigt, MUSS die zuständige Behörde ermitteln, da es im Strafrecht eben kein ERMESSENSspielraum gibt (im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es diesen).
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#16 Ein zivilrechtliches Mahnverfahren kann man komplett ohne Anwalt auf den Weg bringen.
Wie geht das?
Was ist das? -
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#17 Ich mache es mir mal einfach: https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Im vorliegenden Fall:
- abschleppen lassen
- die Rechnung dafür bezahlen
- feststellen wer der Halter des Fahrzeugs ist
- diesen schriftlich auffordern die Kosten zu übernehmen, mit einer Frist
- zahlt er nicht zum Amtsgericht und einen Mahnbescheid ausfertigen lassen
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#18 Darf ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV überhaupt im öffentlichem Raum stehen ?
Nein.
Letzte Woche wurde in unsrer Straße ein Fahrzeug abgeschleppt, wo der TÜV abgelaufen war. Hinzu kam dass die Polizei den Fahrer erwischt hat, da die TÜV-Plakette nur ausgedruckt und aufgeklebt war. Also zusätzlich eine Strafanzeige.
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