AT auf Mutter zugelassen, Probleme an der Grenze?

  • #1

    Tach zusammen,


    dummerweise denke ich erst jetzt über das Thema nach. Ich habe meine AT über meine Mutter versichert und sie ist auch die Halterin.


    Da ich erst vor 1.5 Jahren den PKW und vor 6 Monaten den Motorrad Führerschein gemacht habe wäre ich sehr hoch eingestuft worden. Ich bin eingetragen Fahrer und auch nur ich fahre das Motorrad. Wenn ich die Versicherung auf mich umschreiben lasse wird es teurer und das Umschreiben mit allem drum und dran kostet 50€. Da meine Mutter Halterin ist kann ich auch den ADAC nutzen denn das Abschleppen ist Fahrzeugbezogen.


    Meine Überlegung ist jetzt was passiert wenn ich im Ausland kontrolliert werde. Werde ich evtl. an der Grenze gestoppt?

    Hat jemand Erfahrungen damit?

    Das Motorrad ist für mich umgebaut und das ist auch sehr offensichtlich.


    Es gibt ja eine Vollmacht die mir meine Mutter ausstellen kann und die Beglaubigung der Unterschrift kostet 2.50€ bei der Gemeinde.


    Vielen Dank

  • #2

    Es gibt ja eine Vollmacht die mir meine Mutter ausstellen kann und die Beglaubigung der Unterschrift kostet 2.50€ bei der Gemeinde



    Das habe ich auch einmal für meinen Sohn gemacht, als er mit unserem PKW ins Ausland verreiste.


    Genau, das ist der richtige Weg. :handgestures-thumbupright:

  • #3

    Wie "lion" schon sagt, ist etwas "Schriftliches" sicher hilfreich.

    Ich meine, grundsätzlich dürfte das kein Problem werden. Bei den Autos meiner Kinder verhielt es sich ähnlich, gab nie Probleme.


    Aber natürlich kann der Teufel manchmal auf den größten Haufen sch....


    Alles ist oder wird gut.


    lg

    Rüdiger

    Honnert Brozend Sejerlänner:happy-partydance:

    6 Forumstreffen 2019-2024 :romance-grouphug:


    Eat, Ride, Sleep. Repeat :handgestures-thumbupright:

  • #5

    Guude,


    auch mein Kentnisstand geht dahingehend, dass es primär zunächst einmal keinerlei Probleme an einer Grenze geben sollte,

    mir wäre auch keine Gesetzgebung bekannt, die dies verhindern sollte, zumindest an einer europäischen Grenze.


    Ein von dir mitgeführtes Beglaubigtes Schreiben kann natürlich nicht schaden, ich bezweifle aber auch stark, dass dies überhaupt bei einem Grenzübergang überhaupt kontrolliert werden würde.


    Etwas zu den Begrifflichkeiten:


    der Gesetzgeber bzw Versicherer unterscheidet hier unter drei verschiedenen Begrifflichkeiten:


    1. Halter

    2. Fahrer

    3. Besitzer


    In deinem Fall ist deine Mutter der Halter, weil sie im Brief als Halter eingetragen ist.

    (und nebenbei bemerkt auch der (bzw. die ) Versicherungsnehmer (in), dies hat aber nichts mit dem Begriff des Besitztum zu tun,

    das ist rein versicherungstechnisch zu sehen)


    Du bist der Fahrer, weil du aktuell das Motorrad fährst (Ein diesbezüglicher Hinweis an die Versicherung hat nur versicherungstechnische Gründe)


    Und da das Motorrad momentan in deiner Obliegenheit ist, ugs. "in deinem Besitz ist", bist du rechtlich gesehen auch der Besitzer.

    Somit stünde nichts im Wege, dich als "Besitzer" zu bezeichnen.


    Mit anderen Worten: wenn das Motorrad in deinem Besitz ist und es keine anderen Gründe gibt, die diesem Umstand entgegenstehen,

    (z.B. , wenn das Motorrrad aufgrund einer Diebstahlanzeige zur Fahndung ausgeschrieben ist) so brauchst du dir auch keine Gedanken machen. Zumal du ja auch noch das Schreiben hast, welches natürlich auch nur im "Fall des Falles" ein "Hilfsmittel" sein kann, denn es ist ja nicht "tagesaktuell"




    Edith:

    das ist so nicht ganz korrekt,

    denn die Leistungen sind grundsätzlich personenbezogen und nicht fahrzeugbezogen.

    Es ist theoretisch unabhängig davon, welches Fahrzeug der ADAC Versicherungsnehmer gerade fährt.

    Er könnte ja auch mal mit einem Leihwagen unterwegs sein...

    Aber es geht nun mal um den ADAC VS Nehmer, nicht um den Fahrer.

    Es kann natürlich nicht schaden, dem ADAC mitzuteilen, welche Fahrzeuge im Besitz des VS sind (ja- ich weiß hier ist das Wort "Besitz" wieder anders zu deuten), auch ein Hinweis an den ADAC, wer das Fahrzeug tatsächlich fährt, kann nicht schaden.

    Hier würde ich mich an deiner Stelle nochmals informieren.

  • #7

    Vielen Dank für eure Antworten. :)

    Ich werde dann so einen mehrsprachigen Vordruck nehmen und die Unterschrift beglaubigen lassen und zusätzlich noch eine Kopie des Kaufvertrages mitnehmen. Sicher ist sicher.


    Zum Thema ADAC. Ich habe die Info von der Hotline und habe gerade noch das Kleingedruckte gelesen.

    Es gibt:

    Personenbezogene Leistungen wie zB Auslandskrankenversicherung usw.

    Fahrzeugbezogene Leistungen: Abschleppen usw.


    Also kann ich in Europa den ADAC nutzen. Aber ich fahre ja eine Honda da braucht man sowas ja nicht. 😉

  • #8

    Bei den Fahrzeugen von meinem Sohn war ich, aus Versicherungsgründen, auch lange Jahre der Halter und Versicherer.


    Er hatte aber nie Probleme, an keiner Grenze.


    Man kann aber auch selbst in jungen Jahren der Halter sein und Vater oder Mutter der Versicherer. Ist dann glaube ich ein bisschen teurer.


    Bei mir mit 70 Jahren, ist es jetzt dann so, das ich die Fahrzeuge auf meinen Sohn versichern muss, da ich für mein Alter bestraft werde.

    Da die Versicherungen immer teurer werden je älter man ist, auch wenn man 35 Jahre Schadenfreiheitsrabatt hat. Ist eine Frechheit.

    Historie: ab 1969 DKW 250 CB 250 T 500 GT 750 CB 750 XL 250 mit Maico Rahmen war in Deutschland die erste gute Enduro mit Honda Motor, siehe Motorrad Nr. 7 von 1977 Bultaco 125 KTM 175 GS XBR 500 CBX 1000 V-Max VT 800 Sportster 1200 C G650X Country.

    Einmal editiert, zuletzt von countrybiker ()

  • #10

    Guude,


    echt, alle Klassen?

    Wie hat das mit den Gesundheitsprüfungen bei der LKW Klasse 2 geklappt?

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