Remus Krümmer

  • #81

    bei Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit über den Geschindigkeitsindex der zugelassenen Bereifung kann sich diese Frage jeder selbst beantworten...

    KTM 790 Adv R, Triumph Daytona 675, Husqvarna FE450, Ex CRF1000L HRC manuell

  • #82


    Im von mir zitierten Beitrag steht ja nur "sollte". Ansonsten ist klar, dass das nicht geht.
    Wobei für mich die Höchstgeschwindigkeit vollkommen uninteressant wäre.

  • #83


    Für welchen Auspuff oder ist das inklusive Prüfstand und Optimierung (PC mit Individual-Mapping hat vor Jahren so 800 gekostet).

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #84


    Machst halt nen Papperl ins Cockpit. So wie bei M+S Reifen.


    Sammy: Die wichtigste Frage wurde noch gar nicht gestellt. Kann Honda die Veränderung bei ihren Diagnosen feststellen?

  • #86


    :lol:


    :lol: :lol:
    Eine doofe Frage fehlt noch:
    Kann man dadurch die Honda Garantie verlieren?
    :doh: Don

  • #87

    :pray: Man kann sich ja auch ein CBX 6-Zylinder in die CRF pflanzen, habe munkeln gehört, dass der Tüv und der FHH da kein Problem mit haben, weil es ja Honda Originalteile sind und die Abgaswerte stimmen ja dann auch, die muss man halt nur durch 6 dividieren und mit 2 multiplizieren, also alles kein Problem..............und wenn die Kainzinger ECU die normerhaltenden Drosseln entfernt, die Lambdasondenregelung lahmlegt und die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung löscht, wird der FHH im Falle eines Schadens und der Gesetzgeber das meiner Meinung nach ohne Probleme durchwinken, was sollen die schon dagegen haben, sind doch alles Honda Originalteile und der Rest ist ein bisschen Software. :pray:


    Ganz LG Sammy

    CRF1000L, Tricolor, Schalter, HS.

  • #88


    Witzig. Don hat die Fragen gar nicht verstanden...


    Verlierst Du deine Honda Garantie durch einen anderen Auspuff-/Krümmer vielleicht auch? Erstreckt sich die Honda Garantie auf den Auslieferungszustand? Das könnte wohl sein...

  • #89

    Da sind wir wieder bei der Grundsatzfrage:
    Was darf man an einer Sache ändern, ohne seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer und seine Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller oder einer Versicherung zu verlieren?


    Das geht meistens so aus, dass die Ansprüche abgelehnt werden, wenn erkennbar ist, dass es etwas mit der Veränderung zu tun hat.
    Und nun kommt wieder die Frage der Beweislast. Da ist es meistens so, dass Du beweisen musst, dass es nichts mit der Veränderung zu tun hat. Das ist sehr teuer, da Gutachten benötigt werden.

    CRF1000D Tricolor SD06 TKC70, HEED Bunker, TomTom 410 + Navigon Cruiser :auto-dirtbike:

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