Excel Felgen

  • #12

    Ich drücke dir die Daumen

    wenn es, wie vorher beschrieben, abhängig von dem jeweiligen TÜV Prüfer sein wird, ist ein Lotteriegewinn wahrscheinlicher.

    Beleidigung mit Beleidigungen zu vergelten ist die Art des Pöbels.
    (Friedrich der II)

  • #13

    Servus Toni,

    ja, glaub ich auch. Ist scheinbar nicht mehr möglich. Was ich aber nicht verstehe. In Holland kann man die Excel Felgen ohne Probleme ganz legal fahren. In D nicht. Der Holländer, der mit seiner AT und Excel Felgen nach D fährt und in eine allgemeine Verkehrskontrolle kommt, hat keine Probleme. Ich dagegen bin illegal unterwegs und muss 90 € bezahlen und ein Punkt in Flensburg. Ist das Europa. Ich sag nur PKW Maut.

  • #14

    Ja das ist heutzutage schwer verständlich. Man sollte meinen, dass die Verantwortlichen genug Zeit hatten in einem Europa die Bestimmungen anzugleichen bzw .zu harmonisieren.


    Ich wollte meinem französischen Schwager als Fahranfänger meine Honda Seven Fifty überlassen.


    Er bekommt sie in Frankreich nicht angemeldet und gedrosselt, weil im Fahrzeugbrief noch ein D für Deutschland vermerkt ist.

    Ein grenznaher Honda Händler in Deutschland hat uns dann abschließend davon abgeraten, da die Franzosen sich quer stellen würden und es über eine Art Baurat / TÜV Gutachten etc einfach zu kompliziert wäre und sehr kostenintensiv.


    Ich bin fast hinten übergeschlagen, weil ich Naivling gedacht habe, was hier in D geht, sollte in Frankreich kein Problem sein. :naughty:

    Beleidigung mit Beleidigungen zu vergelten ist die Art des Pöbels.
    (Friedrich der II)

  • #16

    Du nimmst als Basis ein Fahrzeug das "nur" über eine nationale KBA Zulassung verfügt und wunderst dich darüber dass die dazugehörigen nationalen Vorschriften eines anderen EU-Landes zur Anwendung kommen.


    Warum verglichst du denn nicht ein Fahrzeug das nach EU-Recht homologiert ist. Ein nach F verkauftes Motorrad von mir (mit EU Homologation) konnte problemlos und ohne Umstände dort zugelassen werden.


    Seit 1999 (Homologationsdatum) ist doch in den Ländern der EU sehr vieles gravierend einfacher geworden.


    Wenn ein Felgenhersteller z.B. ein Frankreich eine nationale Zulassung erworben hat, kann ich damit sogar in DE eine erfolgreiche Zulassung bewirken.


    Man sollte sich vielleicht mal eher die Frage stellen, ob die Anbieter von Zubehörteilen ihren Job nicht so gut machen wie sie es machen könnten. Manchen sagen sich einfach wir machen da nichts, soll jeder alleine schauen wie er zurecht kommt.


    Vielleicht haben sich diese ihre Gedanken gemacht und am Ende die Entscheidung getroffen nichts zu tun, weil der Markt zu klein ist und es sich wirtschaftlich nicht lohnt. Als Dankeschön lassen sie ihre Kunden einfach im Regen stehen.

  • #17

    Ich gebe dir natürlich in allen Punkten recht . Wie bereits beschrieben, bin ich naiv an die Sache herangegangen und habe mir vorher nicht sämtliche Rechtsvorschriften durchgelesen in der irrigen Annahme, dass es schon funzen wird.


    Da das Motorrad weit vor 1999 gebaut und zugelassen worden ist, haben wir das ganze Unternehmen sein gelassen.

    Ich hole es nächste Woche zurück nach Hause :wboy:

    Beleidigung mit Beleidigungen zu vergelten ist die Art des Pöbels.
    (Friedrich der II)

  • #19

    Die Excelfelgen sind schon super. Eingetragen bekommst die in D nicht. Ohne Gutachten macht der TÜV, GTÜ, etc nichts. Zumindest meine Erfahrung. Ich würde das ein zweites Mal auch so nicht mehr machen. Einfach die originalen Felgen pulvern lassen, die Nippel auf der Innenseite abdichten und Klebeband drüber und gut ist's.

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