Ihr dürft hier nicht das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch heranziehen, denn es wird der Wert bei „Vorbeifahrt“ gemessen. Der kann sich sehr deutlich unterscheiden und hängt wesentlich davon ab, mit welcher Geschwindigkeit ihr in welchem Gang ihr die Maßstelle passiert. Bei z.B. 50km/h im vierten Gang ist‘s wesentlich leiser, als wenn ihr bei 50km/h im zweiten Gang unterwegs seid, was ja jedem klar sein dürfte. Der/die Fahrer/in hat es sprichwörtlich „in der Hand“, ob das Maßsystem auslöst, oder eben nicht.
Grüße aus dem wilden Süden,
Allgeier72