Guten Morgen ihr Lieben,
ich benötige mal unsere "Schwarmintelligenz" für Fragen rund um das Thema Risiken bei Gruppenfahrten.
Mich beschäftigt ein erst gestern gelesener Artikel (Vorsicht Falle) aus dem Heft "16" der aktuelle Ausgabe der "Motorrad"-Zeitschrift.
*Da letztes Wochenende bei einer Moppedtour eines Stammtischkollegen ein schwerer Unfall (2 Schwerverletzte und Sachschaden von 40.000€) passierte, frage ich mich nach Lesen des Artikels, wie wird wohl in einem solchen Fall die Abwicklung, insbesondere der Versicherungsleistung aussehen?
Im Artikel eines in der Zeitschrift zitierten RA steht folgendes mit einem Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt vom 18. Mai 2015:
"Wenn Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes (halber Tacho - gilt dies zum direkt oder versetzt fahrenden Vordermann?) fahren, führt dies zu einem Haftungsauschluss. Sie hätten das besondere Risiko billigend in Kauf genommen, was einem stillschweigenden Verzicht auf Schadensansprüche gleichkomme".
Der o.g. *Moppedunfall hat für einen 31-Jährigen möglicherweise den Verlust eines Beines zu Folge; wer zahlt dann dafür, für den Fall, dass die Versicherung nicht eintreten möchte.
Wie handhabt ihr das bei Gruppenfahrten (als Gruppe gelten mehr als 2 Fahrer)? Derjenige von uns, der z.b. eine Stammtischausfahrt mit 5 Moppeds plant und durchführt gilt demnach als bereits als Organisator und könnte haftbar gemacht werden. Bei größeren Treffen (wie auch beim Forumstreffen) gibt es ja meistens den unterschriebenen Haftungsauschluss, bei kleineren nicht. Entfällt die Haftung bsp. dann, wenn die Gruppe immer in der gleichen Reihenfolge unterwegs ist?
Gebt mir doch bitte mal ein feedback aus eurer Praxis. Vielleicht gibt es ja auch einen RA unter uns, der das "Rechtliche" noch eine bißchen genauer beschreiben kann.
Euch allen bereits jetzt vielen Dank für eure Meinungen und Anregungen.
lg
Rüdiger