Alles anzeigenNicht geeignet sind z.B Bauhelme oder Stahlhelme. Nichtmal ein Feuerwehrhelm dürfte geeignet sein.
Im benachbarten Ausland sieht man das übrigens anders.
Ich frag jetzt mal provokativ,warum die nicht "geeignet" sind?
Was ist denn die Rechtsgrundlage?
Eine Norm?
Dann sind wir wieder auf Anfang.
Und wenn der Versicherer nicht leistet und behauptet,dass der Helm nicht ausreichend "geeignet" gewesen sei,weil ein Headset an einem Helm neuer Norm nachgerüstet wurde?
Spätestens dann geht der Tanz mit Gutachtern los,...und dann ist der Stand der Technik....die Norm!
Erstes Argument wird sein,daß das Produkt nicht mehr der Konformitätserklärung des Herstellers entspricht;
es sei denn der Hersteller hat in seiner Erklärung bestimmte Systeme "zugelassen".
Nicht,daß ich falsch verstanden werde,ich halte es auch für "überzogen".
Aber wie so oft steckt hier der Teufel im Detail.
Allerdings muss spätestens jetzt klar sein,daß man nicht mehr am Styroporkern rumbröseln kann ,um seine großen JBL da reinzubekommen.
In der Hoffnung,daß hier jeder von uns nicht in die Situation kommt seinen Helm nutzen zu müssen.
Gruß
Grommi