...ich glaube es ja nicht, die haben ja noch Telefonzellen, und das auch noch so was von in der Pampa, können dort die verirrten Schafe nach Hause telefonieren?
Beiträge von Josefus
-
-
Kurze Frage an die Runde:
Ich habe mir die letzten Tage unter anderem bei Rock Oil (Scottoiler Vertretung in DE) eine Literflasche des "Complete Bike Protector FS365" besorgt.
Bevor ich jetzt mein Moped damit in den Winterschlaf lege, hat jemand von Euch Erfahrungen damit? Wie dick /wie viele Schichten davon sollte man auftragen, oder reicht es einmal einen feinen Nebel auf das Moped zu legen?
Danke für Eure Tipps
Gruss Josefus -
Guten Morgen,
Âventiure na ja, meiner ist nicht ganz so nobel und auch nur halb so teuer, dafür aber an der Ladesäule viel schneller als der hier! Meiner hat nämlich 800V Ladetechnologie! Es ist ein KIA EV6 Edition 24.
Und wenn Du jetzt ankommst und meinst, mich mit Bedschleunigung etc.. toppen zu können, dann hol ich den grossen Bruder von meinem, nämlich den KIA EV6 GT mit seinen 585 Pferdchen und 3,5 sec von 0 auf 100 km/h!
just kidding!!!
Gruss
Josefus -
Habe mir letzte Woche einen neuen Helm gekauft.
Und weil meine CRF1000 durch einen Unfall total beschädigt ist.
Dachte darüber nach, ein leichteres Motorrad zu kaufen.
Ich habe die Transalp XL750 einen ganzen Tag lang Probe gefahren.
Wirklich ein sehr schönes Motorrad, das sicherlich genauso gut ist wie die CRF1000
Und so kam es, dass ich mir eine neue Transalp kaufte.
Mit meinen 70 Jahren ist es auch etwas einfacher zu handhaben.
Und jetzt ist es beim Händler. Wo ich ihn morgen abholen kann.
Ich habe die meisten Optionen gewählt.
Grüße, Gérard
Hallo Gérard,
also zuerst mal Glückwunsch zu deiner Entscheidung, und im Nachinein noch mehr Glückwunsch, dass Du mit deinen 70 Jahren den Sturz / Totalschaden deiner FJR so überstenden hast dass Du Dich gleich wieder auf ein Moped schwingen kannst!
Chapeau!!!
Immer Gute Fahrt auf der Transalp!
Gruss Josefus -
Bin zwar nicht Ralle, aber:
Ich habe den Band im Sommer bei Amazon bestellt und ihn am Erscheinungstag geliefert bekommen. Das funktioniert bei Büchern immer. Die werden grundsätzlich am Erscheinungstag ausgeliefert.
OOOOOCH Mensch, ihr versteht mich nicht!!!
Es geht doch darum, einmal alle paar Jahr Mal in den Kiosk oder Buchladen zu marschieren und die Trophäe zu holen!
-
Alles anzeigen
Ralle, Du erwartest doch wohl hoffentlich nicht von mir, dass ich den neuen Band von Asterix bei Amazon bestelle und dann auch noch 3 Tage warte bis ich ihn bekomme?
Nein Nein,ich habe die letzten mindestens 20 Bände immer am Erscheinungstag gekauft, gelesen, dann in Folie eingeschweisst und im Keller in meinem Literaturschrank gelagert.
Dort steht übrigens auch eine Gesamtausgabe der C't Computerzeitschrift, die letzten inzwischen fast 41 Jahre jedes Heft gewsammelt!
Sammler- und Jägergrüsse
Josefus -
Habe ich heute natürlich auch gekauft. Am Wochenende werde ich mich auf die Couch setzen und den neuen Asterix Band genüsslich lesen.
Ich hbe gestern schon in Baden am Bahnhofskiosk die gebundene Ausgabe gekauft und hab mich fast auf den Arsch gesetzt:
18.90 CHF
das sind im Moment mehr als 20.00 €! Schon heftig!!!!
Aber dieser Band ist genial!!!
Wacheee! Zwei ausgesprochen höfliche, gleichwohl recht lebhafte Individuen dringen ins Lager einBelesene Grüsse!
Josefus -
Kann bestätigen das es mit COC Papieren und als Umzugsfahrzeug sehr gut klappt, die Fahrzeuge einzuführen ohne Ärger zu haben.
Fahre als einer der wenigen hier eine RD 07 mit vollen 60 PS. Die meisten Schweizer ATs aus der alten Zeit wurden (völlig unverständlich bei der eh schon niedrigen Leistung auch für damals - auf 36/37 PS reduziert (der Beamte das Verbrochen hat und den Schweizer Bikern die Freude reduziert hat - gehört ins Archiv versetzt). Mein Umzugsfahrzeug ist vor diesem Unfug geschützt gewesen.
Hallo rocchas,
so weit ich mich erinnern kann ist es doch so, dass für die Einfuhr erst mal nur Das Fromular 18.44 18_44_uebersiedlungsgut.zip benötit wird, die COC wird dann erst bei der Anmeldung (in der Schweiz heisst das "Immatrikulation") benötigt.
So war es zumindest vor 11 Jahren als ich rübergemacht habe!
Und die Immatrikulation ist bei gebrauchten Fahrzeugen erst innerhalb von 12 Monaten nach der Einreise vorgeschreiben, aber bitte keinen Tag länger, sonst wird es kritisch (und natürlich teuer).Ausserdem kannst Du dir sicher sein, dass jede schweizer Person, die irgendwelche Aufsichtskompetenzen (Hausmeister, Putzfrau, Nachbarn) hat, dich spätestens nach 3 Monaten fragen wird, wieso dein Fahrzeug denn immer noch diese ausländischen Kennzeichen (bzw. die vorübergehenden Zollkennzeichen) hat und immer noch nicht angemeldet ist. Ist mir mehrfach so ergeangen in Islisberg (südlich von Zürich)!
Ja ja, ........
Liebe Grüsse
Josefus
PS: Weitere Fragen beantworte ich gerne auch per PN! -
Aktuelles Update zum Original-Thema:
Schweiz kann deutsche Raser künftig leichter zur Kasse bitten - Wirtschaft - SZ.de (sueddeutsche.de)
Falls kein Zugriff möglich sein sollte hier das Fazit des Artikels:
Raser und Falschparker aus Deutschland, die ihre Strafe für Verstöße in der Schweiz nicht beglichen, mussten bislang erst mit Konsequenzen rechnen, wenn sie wieder in das Land einreisten. Gerieten sie nämlich an der Grenze oder im Landesinneren in eine Kontrolle, glichen die Polizei- oder Grenzbeamten ab, ob es offene Forderungen gab. Wenn man nach einem Verstoß die Schweiz einfach mied, war es für die dortigen Behörden schwierig, die Forderung einzutreiben, weil es kein Vollstreckungsabkommen in Bußgeldsachen zwischen den beiden Ländern gab. Doch nach dem Bundestagsbeschluss könnte es damit bald vorbei sein.Also liebe Freunde aus dem Norden: Am besten den schon mal vor dem Besuch in der Schweiz üben in welcher Gashandhaltung die 80 km/h auf Landstrasse konstant eingehalten werden!
Liebe Grüsse
Josefus -
Zu der Frage mit den gebrauchten Autos möchte ich kurz korrigieren:
Umzug in die Schweiz (auswandern-schweiz.net)
Das eigene Fahrzeug kann, sofern dies einem mindestens 6 Monate gehört beziehungsweise nutzt, ebenfalls ohne Verzollung eingeführt werden. Das Fahrzeug wird, wie allen anderen Umzugsgüter, ebenfalls vorher beim deutschen Zoll ausgeführt und beim Schweizer Zoll eingeführt. Das abgestempelte Formular vom Zoll wird später für die Anmeldung des Fahrzeuges gebraucht. Die Anmeldung muss spätestens 12 Monate nach Einführung erfolgen und bei Neufahrzeugen innerhalb von einem Monat.
Liebe Grüsse Josefus