Ich hab meinen Prüfer das auch mal gefragt (er ist kein Gutachter, nur Prüfer aber die haben auch einen Gutachter im Betrieb) und er meinte das kommt ganz darauf an, was du eintragen willst.
Andere Reifenbauart kennt er nicht, dass das jemals eingetragen wurde und die wüssten auch nicht, was genau sie da prüfen sollten. Daher werden die das voraussichtlich ablehnen. Höchstens bei TÜV im Ex-Westen oder bei Dekra im Ex-Osten.
Bei anderen Reifendimensionen gibt es 2 Fälle zu unterscheiden:
Wenn du alte Zoll-Reifengrößen in den Papieren stehen hast (zum Beispiel CRF250L) und willst einfach die metrischen äquivalente eingetragen haben dann geht das sehr einfach. Da gibt es einfach Übersetzungstabellen. Zum Beispiel die 3.00-21 der CRF250L lässt sich leicht in eine 90/90-21 umschlüsseln, da die beide zueinander äquivalent sind.
Wenn du aber wirklich eine andere Reifengröße eintragen willst muss zum einen der Bauraum geprüft werden (inkl. dynamischer Verformung bei hohen Geschwindigkeiten) und - oftmals das Hauptproblem - Tacho. Jede Änderung der Reifengröße hat einen Einfluss auf den Reifen-Durchmesser. Selbst, wenn sich nur die Breite ändert (zum Beispiel 130/80-17 zu 140/80-17), ändert sich auch die Höhe und damit der Durchmesser. 80% von 130 sind halt weniger als 80% von 140. Falls an dem Rad die Geschwindigkeit gemessen wird hat das deshalb auch einen Einfluss.
Was dabei nie passieren darf ist, dass der Tacho auf einmal weniger anzeigt, als vorher. Da gibt es tatsächlich keine Toleranz für. Wenn der Tacho auf einmal mehr anzeigt, als vorher gibt es da gewisse prozentuale Grenzen, die eingehalten werden müssen.
Wenn man zum Beispiel von 130/80-17 auf 140/70-17 wechseln möchte wäre das ggf möglich.
Ist aber ein sehr komplexes Thema. Daher gibt es manche Prüfer, die das einfach prinzipiell ablehnen und manche, die auf Reifenfreigaben des Herstellers bestehen und da einen reinen Papierakt draus machen. Jemanden zu finden, der ohne Papiere so eine Eintragung macht ist aufwändig