Alles anzeigen@claus: manchmal wünsch ich mir wirklich, dass es regelmäßige Auffrischungskurse für Kfz Führer gesetzlich vorgeschrieben geben sollte:
NSW dürfen bei jeglicher Art von Niederschlag eingeschaltet werden.
Sie dürfen eingeschaltet werden, bei erheblicher Sichtbeeinträchtigung durch Nebel, Regen oder Schnee !!!
Aber Du hast natürlich Recht, so ein verantwortungsvoller Umgang, wie Du ihn propagierst, wird im Falle einen Unfalls ja nur mit 35 € bestraft.
https://www.bussgeldkatalog.de/nebelscheinwerfer/
So what ?
Gruß
Claus