Ich weiss nicht, was es da groß zu diskutieren geben soll...
Der Artikel beschreibt ausreichend neutral und nüchtern die Fakten und die Mentalität des Subjekts.
Die Staatsanwaltschaft verfolgt das ganze mit der gebotenen maximalen Härte des Gesetzes.
Ein Richter wird darüber ein angemessenes urteil fällen. Fertig.
Ich schaue viele Motovlogger, ihn habe ich aber nie geschaut...das ist auch keine Unterhaltung, sondern Dokumentation von Straftaten. Niemand von uns ist ein Engel und die wenigsten werden immer Richtgeschwindigkeit fahren, aber irgendwo fängt nun mal der "Tatbestand" der Raserei und des billigenden Inkaufnehmens der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer an. Und dieser Herr war offensichtlich nicht geistig dafür geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Quod erat demonstrandum.