Nochmal zum eigentlichen Thema,
ein Auszug aus der RiLi für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen:
"3 Beurteilung von Reifenschäden
3.1 Oberflächige Reifenschäden
Oberflächige Reifenschäden an Luftreifen im Laufflächen- und Seitenbereich, die ausschließlich das Gummi betreffen und bei
denen keine Kordfäden des Festigkeitsträgers sichtbar sind, können unter Zugrundelegung folgender Abgrenzungskriterien für
die Betriebssicherheit des Reifens als unbedenklich eingestuft werden:
Kraftradreifen
•Geringfügige Riss- oder Schnittverletzungen, die nicht über den gesamten Reifenumfang laufen,
•Alterungsrisse, die nicht tiefer als 1 mm sind."
Bedeutet bis 1mm Tiefe Alterungsrisse sind unbedenklich und der Reifen kann problemlos gefahren werden.
Wie erwähnt gibt es Reifenmischungen bei denen das schon 2Jahre nach Fertigung auftreten kann.