Das klingt unlogisch: Die Positions- und Datenuebermittlung ist Grundlage des Systems und notwendig fuer die Zulassung einer V16 Leuchte.
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Das stimmt wohl, eingefügt das Zitat von der TK-Website:
"Prüfen Sie die IDIADA Zulässigkeit innerhalb der EU. Je nach Land können zusätzliche technische Spezifikationen gelten. Für diese Anwendungsfälle steht eine entsprechende alternative Version zur Verfügung - lass alternative und schreibe dass Kunde selbst sich informieren soll"
Weiterer Zitatauszug von Chip.de:
"Ab 1. Januar 2026 werden diese Leuchten, die für Preise zwischen 30 und 60 Euro erhältlich sind, auf Autobahnen und Schnellstraßen Spaniens Pflicht. Auf Landstraßen und in innerstädtischen Gebieten dürfen Sie weiterhin Warndreiecke benutzen."
Da ich SELTENST Autobahnen, bzw. Schnellstraßen, befahre reicht mir(!) o.g. Warnleuchte,
zumal außer Spanien kein anderes (EU-) Land die Datenübermittlung fordert