Manfred
Es geht bei dem Thema Reifenfreigabe nur darum, dass man sich gegen eventuelle Rechtsmittel absichert. Das Thema heisst dann Eigenverantwortung beziehungsweise Eigenhaftung, wenns denn mal gekracht hat. Der Unfallgegner will den verursachten Schaden ja nicht allein bezahlen wollen, das Rechtssystem braucht einen Schuldigen und wenn man dir das Fahren einer nicht genau im Fahrzeugschein eingetragenen Reifengröße nachweisen kann, kannst du schon mal einen Punkt von deiner Haben-Liste abziehen. Hier in diesem Fall sind es 2 Punkte, die das untermauern :
1. der Reifen ist als Tubeless deklariert, nicht als TT/TL
2. der Geschwindigkeitsindex lt. Hersteller ist V, nicht H wie im Fahrzeugschein vorgeschrieben.
Beides sind sicherlich Punkte über die man großzügig hinweg sehen kann - sicher auch bei einer Fahrzeugkontrolle - im Schadensfall ist das aber doch was Anderes.
Pirelli wird demnach sehr wohl eine Prüfung an der AT durchführen, sollte man eine Freigabe planen. Diese ist dann auch verbindlich für eine gefahrlose Nutzung des Reifens.
lg,
Steffen