Beiträge von Harry-64

    Meldung zurück. Kabel Baum ist in Ordnung. War eines meiner Kabel, die eine Macke haben. Jetzt bin ich aber wieder so klug wie am Anfang.

    Habe die NSW nochmal rausgenommen und neu angelernt. Ergebnis ist das gleiche. Ich kann sie im Display selektieren aber ich kriege am Stecker keine Spannung. Habe ich da irgendwo noch was vergessen?

    Bin langsam soweit sie wieder ganz klassisch über Batterie, Relais und Schalter zu montieren. Ohne neumodischen Mist 😂.

    Unglaublich...... tatsächlich vom Verteilerpunkt in der Frontverkleidung zur BCU ein Kabelbruch bzw. hochohmig. Wechselt zwischen null und offen. Also vermutlich ein Crimpfehler.


    Aber die AT auseinandernehmen, da brauchst schon ein Studium.....

    also, Durchgang zu Masse ist da, Spannung ist Null in allen Kombinationen. Morgen mal die andere Seitenverkleidung runtermachen und dort testen.

    Don’t worry: Niederohmig heißt nicht Kurzschluss. Wenn man hochohmig misst, kann es zu kapazitiven Einkopplungen kommen oder hochohmige Stecker gaukeln was vor usw. Daher messe ich immer mit 1k Belastung. Bin einmal wegen so einem Mist verrückt geworden, man lernt dazu.


    Harry

    Gibt es eigentlich noch einen Trick bei den Zusatzscheinwerfern? Habe die Stecker gefunden, Nebler sind frei geschaltet und lassen sich über das Display/FN Menü aufrufen.

    Nebler sind in Ordnung, habe auch nichts verpolt.

    Bevor ich morgen weiter forsche, hat noch jemand eine Idee? Ist da noch irgendwo eine Sicherung? Habe gesehen, die sind über die Blinker abgesichert? Die Blinker gehen.

    Mir fiel auf, dass die Nebler nirgends im Haupt- oder Nebendisplay angezeigt werden, wenn sie aktiviert sind. Müssten die nicht vom Gesetzgeber her angezeigt werden oder gilt das nur für die Abschlussleuchte?

    Normale AT 2020, kein AS.


    Gruß,


    Harry

    Sorry, das ist viel Quatsch.

    Rechtshilfeabkommen hin oder her. Ein Bürger der Bundesrepublik kann auf dem Gebiet der Bundesrepublik nicht für ein Vergehen zur Verantwortung gezogen werden, das nicht mit den hier geltenden Regeln konform ist. Da geht gar nichts.

    Und ein Gerichtsvollzieher steht erst vor deiner Tür, wenn es einen amtlichen Titel vom Amtsgericht gibt. Hierzu erhältst du erstmal eine Aufforderung zur Stellungnahme usw. Verpasst du das, kommt es natürlich zu einem Versäumnisurteil und du hast Pech.


    Und das im Italien jemand aus dem Hotel abgeholt wird, halte ich eher für Märchen oder da steckte noch etwas anderes dahinter. Ich bin alle vier Wochen in Italien im Hotel ( gerade natürlich etwas seltener) und hatte noch nie Besuch.

    Behörden aus Italien können in D nicht vollstrecken. Jetzt gibt es verschiedene Varianten, wie sie es versuchen können.


    Sie übergeben im Rahmen des Europäischen Rechtsabkommens die Vollstreckung an deutsche Behörden. Die dürfen aber nur nach deutschem Recht vollstrecken. Da in Italien meist von hinten geblitzt wird, reicht eine einfache Nachfrage nach dem Bild des Fahrers. Die Sache erledigt sich dann von alleine.

    Eigentlich haben die Italienischen Behörden aber gar kein Interesse an der o.g. Methode. Sie treten das Verfahren im Rahmen der Rechtsverfolgung nämlich an die deutsche Behörde ab und damit wandert die Buße in den deutschen Staatssäckel. Auf jedem Fall ist das Verfahren für die italienischen Behörden erledigt.


    Also versuchen sie es über Inkassounternehmen. Sie verkaufen ihren Titel also an die Inkasso und damit ist der Fall für die Behörde auch erledigt. Jetzt hat die Inkasso in D aber keinen vollstreckbaren Titel. Damit also das gleiche Problem wie im ersten Fall. Sie müssen n den Titel vor einem deutschen Amtsgericht einklagen und der Richter wird erstmal nach einem Foto des Fahrers fragen.


    Wenn man ein höflicher Mensch ist, reagiert man auf so ein Schreiben trotzdem, verneint die eigene Anwesenheit und verlangt ein Beweisfoto. Damit erledigt sich das meistens.


    Achtung: Bei Parkverstößen gilt in Italien und D die Halterhaftung. Da funktioniert das also nicht, die Rechtsgrundlage ist in beiden Ländern die gleiche. Gilt auch für Mautpannen usw.


    Die dritte Methode ist, wenn die die Italienische Behörde direkt schreibt. Dann gibt die Behörde den Titel nicht auf und er kann bis zur jeweiligen Verjährung auf italienischem Staatsgebiet vollstreckt werden. Jetzt ist die Frage, wie Du die Wahrscheinlichkeit einschätzt, live und in Farbe von einem italienischem Beamten angehalten zu werden und er Dein Vergehen in einer Datenbank abfragt. Falls ja, musst du im schlimmsten Fall nachzahlen.



    Ich fahre viel in Italien Motorrad und habe auch dienstlich oft dort zu tun. Noch lebe ich auf freien Fuß.


    Aber natürlich: sei ein Mann und zahle wie ein Mann. 😇


    DLzG


    Harry