Bußgeldbescheid aus Italien

  • #31

    Behörden aus Italien können in D nicht vollstrecken. Jetzt gibt es verschiedene Varianten, wie sie es versuchen können.


    Sie übergeben im Rahmen des Europäischen Rechtsabkommens die Vollstreckung an deutsche Behörden. Die dürfen aber nur nach deutschem Recht vollstrecken. Da in Italien meist von hinten geblitzt wird, reicht eine einfache Nachfrage nach dem Bild des Fahrers. Die Sache erledigt sich dann von alleine.

    Eigentlich haben die Italienischen Behörden aber gar kein Interesse an der o.g. Methode. Sie treten das Verfahren im Rahmen der Rechtsverfolgung nämlich an die deutsche Behörde ab und damit wandert die Buße in den deutschen Staatssäckel. Auf jedem Fall ist das Verfahren für die italienischen Behörden erledigt.


    Also versuchen sie es über Inkassounternehmen. Sie verkaufen ihren Titel also an die Inkasso und damit ist der Fall für die Behörde auch erledigt. Jetzt hat die Inkasso in D aber keinen vollstreckbaren Titel. Damit also das gleiche Problem wie im ersten Fall. Sie müssen n den Titel vor einem deutschen Amtsgericht einklagen und der Richter wird erstmal nach einem Foto des Fahrers fragen.


    Wenn man ein höflicher Mensch ist, reagiert man auf so ein Schreiben trotzdem, verneint die eigene Anwesenheit und verlangt ein Beweisfoto. Damit erledigt sich das meistens.


    Achtung: Bei Parkverstößen gilt in Italien und D die Halterhaftung. Da funktioniert das also nicht, die Rechtsgrundlage ist in beiden Ländern die gleiche. Gilt auch für Mautpannen usw.


    Die dritte Methode ist, wenn die die Italienische Behörde direkt schreibt. Dann gibt die Behörde den Titel nicht auf und er kann bis zur jeweiligen Verjährung auf italienischem Staatsgebiet vollstreckt werden. Jetzt ist die Frage, wie Du die Wahrscheinlichkeit einschätzt, live und in Farbe von einem italienischem Beamten angehalten zu werden und er Dein Vergehen in einer Datenbank abfragt. Falls ja, musst du im schlimmsten Fall nachzahlen.



    Ich fahre viel in Italien Motorrad und habe auch dienstlich oft dort zu tun. Noch lebe ich auf freien Fuß.


    Aber natürlich: sei ein Mann und zahle wie ein Mann. 😇


    DLzG


    Harry

    2 Mal editiert, zuletzt von Harry-64 ()

  • #32

    habe jetzt erfahren dass die italienischen behörden (mit polizia) die betroffenen angeblich schon aus dem hotel ( Ausweis ) geholt haben und diese wurden erst mal festgesetzt mit der auflage 3000 € zahlen oder motorrad wird eingezogen;(

    ...ich glaube dass deine ausführungen zu dem thema heute nicht mehr ganz so zutreffen da mittlerweile in der EU

    diesbezüglich abkommen ( siehe beitrag Echte_ Liebe ) vereinbart wurden...

    und auch das heckfoto soll ausreichen da halterhaftung auch bei geschwindigkeit :/

    hast du wirklich andere belastbare informationen für uns alle ???

    Danke und Gruß

    Überweisung ist auch schon zähneknirschend erledigt...


    gruß und schönen wochenende

  • #33

    Sorry, das ist viel Quatsch.

    Rechtshilfeabkommen hin oder her. Ein Bürger der Bundesrepublik kann auf dem Gebiet der Bundesrepublik nicht für ein Vergehen zur Verantwortung gezogen werden, das nicht mit den hier geltenden Regeln konform ist. Da geht gar nichts.

    Und ein Gerichtsvollzieher steht erst vor deiner Tür, wenn es einen amtlichen Titel vom Amtsgericht gibt. Hierzu erhältst du erstmal eine Aufforderung zur Stellungnahme usw. Verpasst du das, kommt es natürlich zu einem Versäumnisurteil und du hast Pech.


    Und das im Italien jemand aus dem Hotel abgeholt wird, halte ich eher für Märchen oder da steckte noch etwas anderes dahinter. Ich bin alle vier Wochen in Italien im Hotel ( gerade natürlich etwas seltener) und hatte noch nie Besuch.

  • #34

    Harry, das ist mal korrekt falsch. 8)


    Die Ösis haben solche Robocops, die mit bloßen Augen die Geschwindigkeit schätzen können. Ging meinem Vater so auf seiner GS.

    Das Ticket dafür kam von den deutschen Behörden.


    In der EU zahlst Du den Preis, den es in dem Land, in den der Verstoß begangen wurde, eben kostet.


    Bist Du in Spanien, dann schlage lieber Deine Frau, das sehen die nicht so eng. 🤗


    Gruß

    Claus

    Lieber Altersstarrsinn als gar keine Meinung. 8)

  • #35

    Nein Klaus, wenn sich die deutsche Behörde gemeldet hat, entspricht das Methode 1. Dann hättest du Einspruch eingelegt und nach Beweismitteln verlangt und der Spaß ist vorbei.

  • #36

    ...und das wird von den deutschen behörden unterstützt,

    genau das habe ich in den letzten tagen von bekannten und

    nach eigenen recherchen erfahren...


    gruß

  • #37

    Yupp. „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ heißt der juristische Spruch dazu. Dachte auch mal, dass ich ein 60 Euro Ticket (unter den offiziellen 70 Euro!) wegen Falschparkens aus Norwegen aussitzen könne... Wurden dann amtliche 105, 70 Euro draus. War mir auch eine teure Lehre.

  • #38

    streichen "haben" setze "hatten".

    Ist schon seit Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten, nicht mehr zulässig. Dazu passt auch, dass dein Vater davon betroffen war ... und nicht du.

  • #39

    Liegt 8 Jahre zurück. Gut, wenn der Blödsinn ein Ende hat.



    Gruß

    Clsus

    Lieber Altersstarrsinn als gar keine Meinung. 8)

  • #40

    Hallo,

    wenn mein ÖSI Bekannter im Januar nicht die Unwahrheit gesagt hat, ist das schätzen der Geschwindigkeit dort immer noch i.O., wenn die Jungs meinen, dass die erlaubte Geschwindigkeit weit überschritten wird.

    Wie gesagt, hat mir ein Östereichischer Bekannter verzählt.

    Gruß aus Bremen :)


    Hartmut :atrot:




    Man muss auch mal auf Entbehrungen verzichten können. :pommes:

    Aktuelles Moped: NC750X

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!