Mir fehlt der Glaube, dass die Kombination aus "divenhaftem Fahrwerk" und "falscher Reifenwahl" zu einem Unfallgeschehen führt, das signifikant genug ist, den ganzen bürokratischen Bohei zu rechtfertigen.
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Soll ich dir den Kontakt zu einer Witwe herstellen....??? Nicht dass die Grundfesten deines Glaubens damit erschüttert werden.
Ich halte es ehrlich für ausgeschlossen, dass dir in der heutigen Zeit noch ein Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung / Reifenfreigabe aufgrund deines Anrufes aushändigt, der nicht den eingetragenen Größen in den Papieren entspricht.
Da sind die Test's der Reifenhersteller zum Erstellen der UBS/Freigabe definitiv vertrauenswürdiger.
Oder willst du uns ernsthaft glaubhaft machen, dass bei der Eintragung der neuen REifen, die jeweilige Prüforganisation handfeste Tests macht?
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Heutige Zeit... nein da die Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Arbeitsgrundlage) oder gar TÜV Gutachten heute auf einer anderen Basis hergestellt werden.
Freigaben haben mehrere Zyklen gehabt...
Zu Beginn wurden die Freigaben von den Motorradherstellern zusammen mit der Reifenindustrie erfahren. Die Kriterien waren damals echt greifbar. Da kenne ich genügend Beispiele, dass der Reifenhersteller mit "Ja" geurteilt hat und der Fahrzeughersteller hat energisch mit dem Kopf geschüttelt da es in sicherheitsrelevanten Kriterien negative Ergebnisse gab. Es wurde keine Reifenfreigabe erteilt.... nächstes Jahr wieder wenn der Reifen konstruktiv angepasst wurde. Nachteil - die Freigaben wurden wegen des Aufwandes und der Kosten nur einmal im Jahr erfahren.
Mit zunehmend besseren Fahrwerken und auch besser werdenden Reifen (Einführung der ECE 75R) hat sich die Motorradindustrie aus dem Freigabeprozess herausgezogen und nur noch die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Die Kriterien bleiben gleich. Man hat das ganze aber seitens der Industrie gemeinsam durchgezogen.
Danach haben die Reifenhersteller angefangen immer großzügiger mit ihren Freigaben zu werden. Es wurden (besonders von einem Hersteller) Freigaben veröffentlicht die abweichende Reifengrößen beinhaltet haben (z.B. VFR, Fireblade) - Damals hat der TÜV Nord angefangen sich das ganze kritischer anzuschauen (Die Freigängigkeit des Reifens war echt kritisch und mehr als knapp). Ich habe in den 90igern eine Freigabe benötigt die am Vorderrad eine andere Größe beinhaltet haben. Man kennt ja immer irgendjemanden.... den also angerufen und nachmittags hatte ich meine "Freigabe" wohl wissend, dass dieser Reifen auf diesem Motorrad niemals gefahren oder getestet wurde. Da es ohnehin noch ein paar Änderungen mehr gab, war mir das völlig egal.
Die heutige Einzelabnahme ist tatsächlich nur eine Einbauprüfung. Es geht nicht mehr um Fahrtests. Die Reifen der letzten 1 oder 2 Jahrzehnte sind im Vergleich zu dem was mal irgendwann als OEM Reifen grünes Licht bekommen hat um so viel besser geworden, dass die Reifensicherheit im Fahrbetrieb nicht mehr im Vordergrund steht.
Leider wird aber die Arbeitsgrundlage (Freigabe) für die Prüforganisationen in den allermeisten Fällen mit den Abmessungen eines konkreten Reifens erteilt. Würden die Freigaben mit den Abmessungen der Normgröße erteilt, könnten die Prüforganisationen eine Reifenbindung austragen oder z.B. auf eine paarweise Verwendung eines Herstellers beschränken. Machen die meisten Reifenhersteller aber nicht.....