Auch von BMW gibt es so lustige Dinger:
Beiträge von AndiLenker
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Normalerweise kann der Start und Zielpunkt 1000 km auseinander liegen.
Das sollte nicht das Problem sein.
Hast du ein anderen Gerät zum ausprobieren?
Ist es ein ganz bestimmtes Ziel, bzw wenn du ein alternatives Ziel eingibst, macht er das immer so?
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Ich habe vorletztes Jahr auf eine Jungblut Sitzbank gewechselt.
Es war am Anfang auch nicht so richtig das Wahre, aber mittlerweile hat sie sich richtig gut eingesessen. Kein Vergleich zu der originalen.
Ein Freund, mit dem ich viel fahre, hat die gleiche AT. Er wollte mal Probefahren, wegen den neuen Reifen die ich jetzt draufhabe. Deshalb haben wir mal für ein Stück getauscht. Es war der Alptraum.
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Wer kann helfen?
Am besten der Guido von Scenic im Forum:
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Zitat
Ein Bekannter wurde in Italien angehalten, als die Polizisten seinen Helm angeschaut haben (war tatsächlich alt, Visier hatte Risse, keine Norm) haben sie ihm die Weiterfahrt verboten.Hahaha, kein wunder
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800 € finde ich einfach zu viel für einen Schuberth Helm. Da man fast gezwungen ist ein Sena einzubauen, wird man noch mal 220 € los. Sind also schon ca 1000€. Der Schuberth ist nicht sicherer oder bequemer als der Scorpion, den ich jetzt gekauft habe. Dafür habe ich 340€ gezahlt. Da ich das Cardo System noch hatte, habe ich es natürlich umgebaut.
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Aus meinem vorangegangenen Thread #34
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Moin Männer,
da es mir keine Ruhe gelassen hat, habe ich Cardo System angeschrieben und um Klärung gebeten. Es gibt diese Prüfnorm ECE 22.06 um unsere Helm sicherer zu machen. Aber nicht alle Länder in der EU haben die neue Norm in ihre Gesetzt ratifiziert. Darunter auch Deutschland.
Deutschland hat nie eine 22.0x-Norm angenommen. Das hiesige deutsche Gesetz schreibt zwar einen "geeigneten Schutzhelm beim Fahren" vor, legt aber nicht fest, welcher Norm dieser Helm entsprechen muss. - Österreich und die Schweiz verlangen beide einen Helm, der nach der ECE-Norm 22 geprüft wurde, obwohl die genaue Norm (ECE 22-05/06 usw.) nicht festgelegt ist, so dass ältere 22.05- Helme dort unbegrenzt verkauft werden können. Frankreich hat die ECE 22.06 in vollem Umfang übernommen.
Wenn Sie in einem Land fahren, das die 22.06-Norm nicht übernommen hat, ist Ihr 22.06-Helm weiterhin für jeden Cardo Communicator geeignet. In Ländern, die die 22.06-Norm übernommen haben, wird die Helmzulassung laut Verordnung ungültig. Die rechtlichen Auswirkungen, wenn überhaupt, sind nicht klar.
Cardo hat auch nochmal auf das Dokument von Held hingewiesen. Dort stehet alles drin.
Viele Grüße Andreas
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Ich habe das auf der Seite von Held gefunden: (übersetzt aus dem englischen)
Nach sechzehn intensiven Sitzungen in den Jahren 2020-21 hat das Konsortium erfolgreich 22.06 Änderungsanträge durchgesetzt, die sich mit integriertem Kommunikationszubehör für Helme (wie z.B. helmspezifische Einheiten - z.B. AGV's Insyde) und Zubehör für den Nachrüstmarkt (z.B. Freecom, Spirit, Packtalk, UCS, etc.) befassen und diese berücksichtigen.
Im Einzelnen:
1. Helmhersteller können sich für die Homologation eines 22.06-Helms entscheiden
a. ohne jegliches Zubehör
b. mit einer eigenen spezifischen/integrierten Kommunikationseinheit, und/oder
c. Als einbaufertiges Universal-Kommunikationsgerät.
2. Die Kommunikationshersteller können wählen
a. das Gerät als universelles Zubehör zuzulassen oder b. als helmspezifisches Zubehör.
Wenn das Gerät als universelles Zubehör zugelassen ist, kann es an jedem Helm angebracht werden, der als "einbaufertiges" universelles Zubehör gemäß der Vorschrift 22.06 zugelassen ist. Diese Art der Zulassung ähnelt in vielerlei Hinsicht der gemeinsamen ISOFIX-Norm für Kindersitze.
hier noch das original Dokument: https://www.held.de/wp-content…2023/03/FAQ_ECE-22.06.pdf
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Dieses Thema ist hier im Forum schon mal aufgepoppt, aber nicht zu ende diskutiert. Ich habe mir gerade einen neuen Scorpion ADV 9000 gekauft. Da der Helm auch Vertiefungen für ein Headset hat, habe ich natürlich mein Cardo System eingebaut. Jetzt habe ich aber das gelesen:
Die Integration von Kommunikationssystemen und anderem Zubehör
Die neue Norm sieht vor, dass Kommunikationssysteme oder anderes Helmzubehör – egal ob extern oder im Inneren der Schale getragen – zusammen mit dem Helm zugelassen werden müssen. Gegensprechanlagen, die nicht zusammen mit dem Helmmodell, an dem sie montiert werden, geprüft wurden, sind also nicht mehr zulässig. Sobald die ECE 22-06 als einzig gültige Zulassungsnorm in Kraft sein wird, muss die Montage von Kommunikationssystemen und anderem Nachrüst-Zubehör unbedingt vom Hersteller des Helms genehmigt werden, basierend auf der Liste mit Zubehör, mit dem der Helm zugelassen wurde.
Mein Hersteller bietet kein Com System für diesen Helm an.
Im schlimmsten Fall würde die Versicherung also nicht bezahlen, falls es zu einem Unfall kommt. Ist das wirklich so?
Viele Grüße, Andreas