Guude,
auch mein Kentnisstand geht dahingehend, dass es primär zunächst einmal keinerlei Probleme an einer Grenze geben sollte,
mir wäre auch keine Gesetzgebung bekannt, die dies verhindern sollte, zumindest an einer europäischen Grenze.
Ein von dir mitgeführtes Beglaubigtes Schreiben kann natürlich nicht schaden, ich bezweifle aber auch stark, dass dies überhaupt bei einem Grenzübergang überhaupt kontrolliert werden würde.
Etwas zu den Begrifflichkeiten:
der Gesetzgeber bzw Versicherer unterscheidet hier unter drei verschiedenen Begrifflichkeiten:
1. Halter
2. Fahrer
3. Besitzer
In deinem Fall ist deine Mutter der Halter, weil sie im Brief als Halter eingetragen ist.
(und nebenbei bemerkt auch der (bzw. die ) Versicherungsnehmer (in), dies hat aber nichts mit dem Begriff des Besitztum zu tun,
das ist rein versicherungstechnisch zu sehen)
Du bist der Fahrer, weil du aktuell das Motorrad fährst (Ein diesbezüglicher Hinweis an die Versicherung hat nur versicherungstechnische Gründe)
Und da das Motorrad momentan in deiner Obliegenheit ist, ugs. "in deinem Besitz ist", bist du rechtlich gesehen auch der Besitzer.
Somit stünde nichts im Wege, dich als "Besitzer" zu bezeichnen.
Mit anderen Worten: wenn das Motorrad in deinem Besitz ist und es keine anderen Gründe gibt, die diesem Umstand entgegenstehen,
(z.B. , wenn das Motorrrad aufgrund einer Diebstahlanzeige zur Fahndung ausgeschrieben ist) so brauchst du dir auch keine Gedanken machen. Zumal du ja auch noch das Schreiben hast, welches natürlich auch nur im "Fall des Falles" ein "Hilfsmittel" sein kann, denn es ist ja nicht "tagesaktuell"
Edith:
......
Da meine Mutter Halterin ist kann ich auch den ADAC nutzen denn das Abschleppen ist Fahrzeugbezogen.
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das ist so nicht ganz korrekt,
denn die Leistungen sind grundsätzlich personenbezogen und nicht fahrzeugbezogen.
Es ist theoretisch unabhängig davon, welches Fahrzeug der ADAC Versicherungsnehmer gerade fährt.
Er könnte ja auch mal mit einem Leihwagen unterwegs sein...
Aber es geht nun mal um den ADAC VS Nehmer, nicht um den Fahrer.
Es kann natürlich nicht schaden, dem ADAC mitzuteilen, welche Fahrzeuge im Besitz des VS sind (ja- ich weiß hier ist das Wort "Besitz" wieder anders zu deuten), auch ein Hinweis an den ADAC, wer das Fahrzeug tatsächlich fährt, kann nicht schaden.
Hier würde ich mich an deiner Stelle nochmals informieren.