Beiträge von schwagutec

    Guude,


    da waren wir zwar auch gestern, aber mit einer roten CRF und einer schwarz weißen RD04.

    Danach noch im Rhein Lahn Kreis unterwegs, dabei einer schwarzen begegnet und bei Dachsenhausen

    eine rote ( GG- Kenzeichen) mit links kaputt auf dem ADAC LKW gesehen.

    Dann haben wir noch - obwohl verboten- am Lahnufer in Runkel ein Eis gegessen.

    Aber soweit wollten wir jetzt nicht in die Lahn reingehen, um den Radius zu umgehen.

    Dafür war das Wasser noch zu kalt....

    Guude,


    Danke für die Aufklärung.

    So rum wird natürlich ( theoretisch) ein Schuh draus, nur kann ich mir nicht vorstellen,

    das sich zuviel eingefülltes Öl durch irgendwelche verklebten Gummidichtungen rausdrückt.

    Da gibt es ganz andere, für den "überschüssigen Oldruck und Ölmenge" sogar werksseitig vorgesehene Entlüftungen.

    Guude, alles richtig, verkaufe auch ungern, da ich ja auch so ein Jäger und Sammler bin....

    Aber bei aktuell 3 Motorräder und 3 PKW muss ich verkleinern. Eine BMW ist schon weg.

    Es ist auch nicht das Geld, sondern Die Zeit.

    Und da die Frau seit einem traumatischen Erlebnis nicht mehr selbst fährt...

    Und nein,hier ist kein Link zu Mobile...😉

    Guude,


    den Trick mit den "Umzugsschildern" hatte ich auch schon im Hinterkopf und hatte diesbezüglich auch schon recherchiert.

    In Mainz muß man diese allerdings mit einigen Wochen Vorlauf beantragen.

    Dafür kann man dann aber am Tag x , sobald das Verbot gilt, das Ordnungsamt anrufen und die schleppen dann auch tatsächlich ab.

    Aber wie schon gesagt, der mehrere Wochen dauernde Vorlauf......

    Das wäre dann die eintzige Notoption, wenn das Auto tatsächlich für längere Zeit dort parkt.


    Ich warte nun erst mal die "Anfrage über die Zeitung" ab, wie sich die Stadt diesbezüglich äußert.

    Eie schriftliche Anfrage per Mail meinerseits an das zuständige Amt wurde leider bis heute nicht beantwortet.

    Guude,


    auch mein Kentnisstand geht dahingehend, dass es primär zunächst einmal keinerlei Probleme an einer Grenze geben sollte,

    mir wäre auch keine Gesetzgebung bekannt, die dies verhindern sollte, zumindest an einer europäischen Grenze.


    Ein von dir mitgeführtes Beglaubigtes Schreiben kann natürlich nicht schaden, ich bezweifle aber auch stark, dass dies überhaupt bei einem Grenzübergang überhaupt kontrolliert werden würde.


    Etwas zu den Begrifflichkeiten:


    der Gesetzgeber bzw Versicherer unterscheidet hier unter drei verschiedenen Begrifflichkeiten:


    1. Halter

    2. Fahrer

    3. Besitzer


    In deinem Fall ist deine Mutter der Halter, weil sie im Brief als Halter eingetragen ist.

    (und nebenbei bemerkt auch der (bzw. die ) Versicherungsnehmer (in), dies hat aber nichts mit dem Begriff des Besitztum zu tun,

    das ist rein versicherungstechnisch zu sehen)


    Du bist der Fahrer, weil du aktuell das Motorrad fährst (Ein diesbezüglicher Hinweis an die Versicherung hat nur versicherungstechnische Gründe)


    Und da das Motorrad momentan in deiner Obliegenheit ist, ugs. "in deinem Besitz ist", bist du rechtlich gesehen auch der Besitzer.

    Somit stünde nichts im Wege, dich als "Besitzer" zu bezeichnen.


    Mit anderen Worten: wenn das Motorrad in deinem Besitz ist und es keine anderen Gründe gibt, die diesem Umstand entgegenstehen,

    (z.B. , wenn das Motorrrad aufgrund einer Diebstahlanzeige zur Fahndung ausgeschrieben ist) so brauchst du dir auch keine Gedanken machen. Zumal du ja auch noch das Schreiben hast, welches natürlich auch nur im "Fall des Falles" ein "Hilfsmittel" sein kann, denn es ist ja nicht "tagesaktuell"




    Edith:

    das ist so nicht ganz korrekt,

    denn die Leistungen sind grundsätzlich personenbezogen und nicht fahrzeugbezogen.

    Es ist theoretisch unabhängig davon, welches Fahrzeug der ADAC Versicherungsnehmer gerade fährt.

    Er könnte ja auch mal mit einem Leihwagen unterwegs sein...

    Aber es geht nun mal um den ADAC VS Nehmer, nicht um den Fahrer.

    Es kann natürlich nicht schaden, dem ADAC mitzuteilen, welche Fahrzeuge im Besitz des VS sind (ja- ich weiß hier ist das Wort "Besitz" wieder anders zu deuten), auch ein Hinweis an den ADAC, wer das Fahrzeug tatsächlich fährt, kann nicht schaden.

    Hier würde ich mich an deiner Stelle nochmals informieren.

    Guude,


    natürlich hatte ich die Ursprungsfrage auch beim ADAC gestellt, schließlich bezahle ich die ja auch dafür (dachte ich....)


    Quintessenz der Antwort (neben unwichtigen BLA BLA und Wiederholen von dem, was ich bereits geschrieben hatte):


    Sehr geehrter Herr Schwartz,vielen Dank für Ihre Anfrage an die Juristische Zentrale des ADAC.

    Wird eine Ausfahrt durch ein auf öffentlichem Grund und Boden geparktes Fahrzeug blockiert, so kann sich der Betroffene an die Polizei wenden. Diese veranlasst entweder selbst das Abschleppen des Fahrzeugs oder verweist an die zuständige Ordnungsbehörde, die ihrerseits das Abschleppen anordnen kann.



    Ach, und was habe ich in der Zwischenzeit gemacht?

    In der Nase gebohrt?


    Letztendlich also auch keine Antwort auf meine Frage.


    Sollten die "Anstifter" etwa letztendlich Recht behalten.........