Beiträge von HorstVollpfosten

    In der ECE R89 geht es um Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungsanlagen und nicht um Geschwindigkeitsregelanlagen.


    Auch reden wir hier über Fahrzeuge aus dem Jahr 2018/2019,welche vor der Geschichte mit den Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen homologiert wurden.


    Bezüglich "irrelevanter Anbauteile", eine fest angeschraubte Gepäckplatte zb. aus dünnem Metall, ggf noch scharfkantig, ist alles andere als ungefährlich.

    Lass mal bei ner scharfen Bremsung nen Radfahrer auffahren, der sich daran die Halsschlagader aufreißt.


    Und wenn wir gerade dabei sind, lest mal eure Betriebsanleitung vom Bike durch. Da steht drin, dass nur vom Hersteller (Honda) freigegebenes Zubehör montiert werden darf.


    Wer sich jetzt noch Gedanken bezüglich des nachgerüsteten Tempomaten macht (wir reden nicht von einer Fixierung des Gasgriffs), sollte losziehen und sein nicht von Honda freigegebenes Zubehör abschrauben.

    ... Es gibt durchaus Dinge, die ohne Abnahme moniert bzw geändert, ausgetauscht werden dürfen.


    Nur weil etwas (bisher) nicht aufgefallen ist, ist es noch lange nicht "erlaubt".


    Im Falle des MC Cruise ist es keine Änderung des Systems sondern eine Ergänzung.

    Interessant, du findest es also vollkommen okay, andere Verkehrsteilnehmer ua. Biker in den Graben zu befördern?

    Dann hast du sicher auch kein Problem damit, wenn du als Antwort mit Fernlicht begrüßt wirst, mit den entsprechenden Folgen...

    Genau,

    Und immer wieder werden die Dinger montiert und permanent verwendet, dass es den entgegenkommenden blendet und diesen erheblich gefährdet scheint den Besitzern egal.

    Wenn dieser schon angibt, dass er diese dauerhaft betreibt, darf dieser auch entsprechend darauf hingewiesen werden, dass dies eben nicht okay ist.

    Eben.

    Und in welcher Form werden sich bereits in Nutzung befindliche Reifen erstattet?

    Voll oder nur prozentual?

    Wer zahlt die Montage?

    Wer zahlt den Versand?


    Nach zwei defekten (Karkasse) und 1x reklamierten und eingeschickten Reifen eines Mitbewerber, von welchem ich nichts mehr gehört habe, auch keinerlei Erstattung bekam, werd ich, solange keine schriftliche Zusagen vorliegen nichts veranlassen.


    Tausende Reifen sind nicht ausgefallen.

    Dass Reifen, welche ausserhalb ihrer Spezifikation betrieben werden (Überladung, Druck nicht an Beladung angepasst) ausfallen können und werden, ist nichts neues.

    Wer dies beachtet hat auch nichts zu befürchten.