In der kfz Branche wird offensichtlich unterschiedliche Systeme verbaut.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Gewährleistung ist eine gesetzliche Leistung des Verkäufers.
Mit wem hast Du einen Vertrag? - > Händler.
Der ist gesetzlich verpflichtet dir ein mangelfreies Produkt zu liefern.
Allerdings, für Verträge bis Ende 2021 gilt die Beweislastumkehr.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen dass der Mangel kein Mangel ist.
Nach den 6 Monaten musst du beweisen dass der Mangel ein Mangel ist.
In deinem Fall, beweise mal, dass das nicht normal ist und ggf von Honda so gewollt ist?
Hast du ein Vergleichsfahrzeug bei welchem du es nachstellen kannst?
(ps: mazda cx-30 hier bleiben beim betätigen der Kupplung die Drosselklappen offen, erst nachdem der Motor aufheult schaltet der Tempomat ab. Aussage TÜV, das kann je nach Hersteller so sein, je nachdem wie er es ausgelegt hat.
Fahrzeug ging aufgrund vieler anderer Mängel innerhalb der 6 Monate zurück, da der Händler nicht in der Lage war zu bestätigen, dass die ganzen Mängel normal sind.
Er hat mich versucht einerseits an mazda abzuwelzen, sowie mich über die 6 Monate rauszuziehen.)