Diese Regelung ist sicherlich in Bezug auf Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Ich habe noch eine PC23 und da kam dass dann auch auf mich zu, halt Reifen eintragen zu lassen, da der Hinterradreifen von der eingetragenen Größe der ABE abweicht. Nur, für dass Motorrad weicht die Größe schon seit 1989 mittels Reifenfreigabe von der eingetragenen Größe ab, deswegen irgendwie Unfug und Geldschneiderei. Reifenempfehlung vom Hersteller und auf Basis dieses Schreibens wurde der Reifen halt eingetragen. Möchte ich jetzt von dem aktuellen Bridgestone BT46 auf einen evtl. Nachfolger BTxy, warum auch immer, startet die Nummer erneut.
Und richtig ist auch, das Motorräder mit EU-Zulassung nichts mehr eintragen lassen müssen, es sei denn man ändert die Größe/Querschnitt. Nur, selbst da ist nicht Alles Gold was glänzt. Auf Triumph Speed Twin einen Satz S21 in Originalgröße aufgezogen und siehe da, Reifen schleift hauchzart an Kette. Gut, für den Reifen gibt es keine Bereifungsempfehlung mehr seitens des Herstellers, die hat es aber gegeben und ich muss davon ausgehen, dass sich das zu dem Zeitpunkt niemand angeschaut hat, sonst hätte es die Empfehlung nie gegeben. Also wie man am letzten Beispiel sieht, kann der Umgang mit " darf ich ja und ist erlaubt " auch ganz schön in die Hose gehen.