Alles anzeigenEin vorsichtiges Jaein - stimmt wenn wir von "Grob Fahrlässig" reden, dann ist der Regress beschränkt. Im Falle eines vorsatzes kann auch 100% regress fällig werden. Vorsatz ist nicht versicherungsfähig - fährst Du mutwillig jemanden um hast Du 100% des Schadens zu begleichen.
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