Alles anzeigenist das nur bei deinem Händler so das sich die Kunden da melden müssen?
Das KBA schreibt bei einem Rückruf immer den Halter an.
Es gibt da wohl Eskalationsstufen. Bei richtig schwerwiegenden Sachen schreibt das KBA die Fahrzeughalter selbst an - und droht gegebenenfalls auch Sanktionen an für den Fall des Nichtbefolgens des Rückrufes, zum Beispiel das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das ist meines Wissens damals nach dem VW-Dieselskandal gemacht worden. VW hatte eine Umrüstung erarbeitet und sich dafür den Segen des KBA geben lassen. Für die Kunden hatte die Umrüstung keine direkten Vorteile, deshalb bekamen sie Post vom Amt mit der Aufforderung, ihr Auto umrüsten zu lassen, und der Androhung, dem Auto ggfs. die Betriebserlaubnis zu entziehen, wenn man es nicht umrüsten lässt.
Für einen Hersteller ist so was natürlich der GAU: Das Amt zwingt seine Kunden, eine Reparatur vornehmen zu lassen, weil sonst Übel droht. Die nächstkleinere Eskalationsstufe ist, dass das KBA die Halterdaten an den Hersteller weitergibt, und der Hersteller schreibt die Halter selbst an. So war das bei mir im Frühjahr mit dem Rückruf wegen der Wheelie Control. Das war offenbar so relevant, dass das KBA involviert war, aber nicht so dringend, dass man mir gleich damit drohte, meine Mühle stillzulegen.
Alles darunter macht der Hersteller mit Bordmitteln. Die Händler kriegen bescheid, gegebenenfalls spricht sich so was bei der Fachpresse rum, und jeder, der seinem Bock nicht bei einem Vertragshändler warten lässt, muss eben sehen wo er bleibt.
Wenn der Rückruf jetzt schon auf EU-Ebene publiziert wird, gehe ich davon aus, dass es mit dem Rückruf genauso laufen wird wie bei der Wheelie Control.