Autobahnvignette Schweiz

  • #13

    Eben nicht.

    "Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) gibt an, dass die Vignette „bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe, Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil“ angebracht werden soll. Wer absolut sichergehen will, kann sie also an Seitenverkleidung, Rahmen, Scheibe oder Gabel befestigen.

    Doch viele Fahrer legen grossen Wert auf die optische Wirkung ihres Motorrads, haben Bekleidung und Helm sorgfältig auf die Farben des Bikes abgestimmt und sind nicht gerade begeistert von deutlich sichtbaren Aufklebern auf ihrer Maschine. Ihnen kommt zugute, dass bei den Angaben zu Pkw und Lkw ausdrücklich erwähnt wird, dass die Vignette von aussen gut sichtbar sein muss. Bei Motorrädern, Anhängern etc. wird auf diese Formulierung verzichtet. Aus diesem Grund kleben viele Fahrer die Autobahnvignette am Motorrad direkt unter die Rücksitzbank. Diese Stelle erfüllt die Vorschriften und ist gleichzeitig nicht sichtbar."

  • #14

    D. h. eine Vignette für zwei Töffs? Wusste nicht, dass das erlaubt ist.

    Ich hatte auch mal eine Wechselnummer für TMax und FJR1300. Einmal habe ich eine lange Fahrt durchs Elsass und Rückkehr über den Autobahnzoll gemacht. Ohne Schild, das hatte ich vergessen zu wechseln. Hat aber den ganzen Tag niemanden interessiert.

    Gruss, Alf

  • #15

    Ich denke, da ja beim Mopperl die Vignette nicht direkt vorne sichtbar drauf ist wie beim Auto, wird man eher wenig Probleme haben, da müsste einem die Polizei direkt auf einen Parkplatz oder Kontrollstelle ableiten und kontrollieren, und das ist wahrscheinlich eher selten,.... was man meiner Meinung nicht machen sollte, ist auf einem Autobahn-Parkplatz fahren und dort stehen bleiben, Pause machen,.... da braucht die Rennleitung nur vorbei gehen und schauen,...

    Wobei ich denke, wenn ich eine längere Strecke fahren will, dann kauf ich mir halt eine 10-Tages-Vingnette,.... und wegen einer kurzen Strecke bleib ich halt auf der normalen Straße,.... ich würde sowieso mit dem :nc750: nicht freiwillig auf der Autobahn fahren,...

  • #18

    Ist es auch nicht.

    Gerade deswegen soll ja die Vignette an einem nicht austauschbaren Teil angebracht werden.

    Ich habe sie jedoch auch an der Unterseite der Sitzbank..

    Zum Thema Kontrollen; Hier in der Ostschweiz werden anfangs Februar viele Kontrollen an Autobahnausfahrten durchgeführt. Wohl gerade darum, weil die alte Vignette ihre Gültigkeit am 31. Januar verliert.


    Beste Grüsse

  • #20

    Ach komm; nächstes Jahr (sollte schon in diesem Jahr kommen) gibt es die E-Vignette, die ist dann endlich an die Nummer gebunden. Und das Nummernschild ist sowas von nicht austauschbar, wohl das einzige, das nicht austauschbar ist.. je nach Tschugger wird das auch grosszügig gehandhabt oder eben nicht.


    Nicht so gut sichtbar wird "in der Regel" toleriert; es gibt ja auch so lustige Gesellen, die die V. im vorbeigehen beschädigen. Und ein beschädigte Vignette einspricht keiner Vignette.

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