Blaulicht; Regeln und Verhaltensweise

  • #51




    Frag mal einen Betroffenen nach der Dringlichkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von Allgeier72 () aus folgendem Grund: Doppelzitat bereinigt durch Moderator

  • #53

    Ich kann hier die Ganze Diskusion überhaupt nicht verstehen.

    Eigentlich wollte ich hier nichts schreiben, aber nach dem ganzen Sch.... den ich hier gelesen hab,

    konnte ich jetzt nicht mehr schweigen. Sorry.

    Ich hab schon immer einem Einsatzfahrzeug Platz gemacht, egal ob es von vorne oder von hinten kam.

    Und seitdem ich selbst mal im RTW lag, und mit dem Leben kämpfte, mach ich erst recht Platz.

    Vielleicht sollten manche echt mal in so eine Situation kommen, dann wäre diese Diskusion hier

    schon lange beendet.

    Grüße aus dem Lahn-Dill-Kreis :at3:
    Thomas


    Honda CY 50 in Rot, Suzuki DR 125 in Schwarz, Honda CBF 600 SA in Weiß, Honda CRF1000 D in Schwarz,

    Honda CRF 1100 Adventure Sports DCT EERA in Tricolor


    Wer nie vom Wind gestreichelt,

    wer nie vom Regen gewaschen,

    wer nie von der Sonne getrocknet,

    wer nie vom Frost gebeutelt,

    wer nie vom Chrom geblendet wurde,

    der wird es nie verstehen, was Motorradfahren bedeutet


    Hessentruppe

  • #56


    Es gibt Wichtigkeit und Dringlichkeit. Erst die wichtigen, dann die dringlichen. Aber zuallererst die dringlich-wichtigen. Ganz nach dem Eisenhower-Prinzip.

    I once wanted to be the fastest rider; now I just want to be the oldest

  • #57

    Also Stefan jetzt reicht es doch mal, so schwer kann das doch nun wirklich nicht zu verstehen sein:


    Natürlich nach Befindlichkeit - ist der Hunger groß, geht es mit Blaulicht zur nächsten Pommesbude :lachen:


    LG Micha

  • #58

    Ich gebe auf, gegen die fundamentalen Argumente bin ich machtlos ( Da gab es mal einen Spruch, irgendwas mit glückseligen.=

  • #59

    Mein letzter Versuch, dann setz ich mich zu den anderen.


    Der Gesetzgeber hat mir als Fahrzeugführer das Recht erteilt Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, wenn ich blaues Blinklicht in Verbindung mit dem Martinshorn nutzte.

    Wenn ich diese Sonderrechte in Anspruch nehme müssen lt. Gesetzgeber mir andere Fahrzeuge die Bahn frei machen, ansonsten ist es verkehrswiedriges Verhalten und kann geahndet werden PUNKT.


    Fragen? Dann hol ich mal meine Chips, Popcorn ist nicht so meins.


    :popcorn: Grüße vom Sofa

    HeinoAT

    Manchmal

    sind es nur ein paar Zeilen die uns den Tag verschönern

    Warme Worte für den ganzen Tag

    Ein kleiner Gruß von ganzem Herzen ❤

    Und zwischen den Zeilen ist ein Zauber verborgen, der aus Wolken Zuckerwatte und aus Sorgen Pusteblumen macht.

  • #60

    Martinshorn??????

    Also das einfache Blaulicht lassen wir dann mal durch das Raster fallen? Auch wenn es dir nicht gefällt. Es ging im den Tread nur um den Unterschied zwischen Blaulicht und den Unterschied zischen Blaulicht und Martinshorn.


    Stimmt das was ich hier sage, oder stimmt das nicht. Ich bitte um Antworten.

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