Blaulicht; Regeln und Verhaltensweise

  • #31

    Ist doch gar nicht so schwer, kann man nachlesen.......Blaulicht


    Einfach gefragt: Muss man die Fahrbahn freimachen nur bei Blaulicht ohne Horn?

    Und moralische Argumentationen kann man sich stecken. Es geht einzig um die rechtliche Lage.

    Einmal editiert, zuletzt von Allgeier72 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von StefanW-tal mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • #33

    StefanW-tal : Das bedeutet nichts Anderes, als daß ich die beiden von Dir kurz hintereinander verfaßten Beiträge, zu einem zusammen gefaßt habe, um ein unnötiges in die Länge ziehen des Threads zu vermeiden.


    Grüße aus dem wilden Süden,

    Allgeier72

  • #34

    Ich definitiv schon:

    Auf Tour um die iberische Halbinsel, wahrscheinlich irgendwo in Spanien hoerte ich irgendwo eine Sirene vor mir. Ich schielte an den Autos vor mir entlang um zu sehen, was da kaeme - insbesondere auch, um ggf. Platz machen zu koennen. Nichts zu sehen, auch nicht auf etwaigen Neben- oder Parallelstrassen. Sicherlich waren es nur wenige Sekunden, aber mir war peinlich, wie lange ich brauchte, um den Krankenwagen nur wenige Meter hinter mir zu bemerken. :oops:

    Wegen des Integralhelms haette ich schwoeren koennen, dass die Sirene vor mir sei. Das ist knapp 20 Jahre her, und inzwischen weiss ich es besser und verlasse mich unter dem Helm nicht aufs Gehoer.

  • #35

    Also, Blaulicht hat immer Vorrang, egal wie es rechtlich aussieht?

  • #38

    Na guck Allgeier72. Dir geht es nicht um eine sachliche Disskurssion.Du willst mich einfach nur als Depp dastehen lassen. Beziehe doch einfach mal Stellung. Muss man den Weg freimachen, wenn nur das Blaulicht leuchtet? Darum geht einzig diese Disskursion. Also kläre mich auf.

  • #39

    Also damit man rechtlich auf der ganz sicheren Seite ist:

    Auf jeden Fall direkt dafür sorgen dass die vorbei kommen.

    Dann ordentlich Fahrt aufnehmen und die überholen, zum Anhalten zwingen und dann fragen, ob das mit dem Platzmachen/Vorbeilassen beim ersten Mal so richtig war. Wenn die das bestätigen, Dokument anfertigen und unterschreiben lassen. Dann kann euch vor Gericht echt garnix passieren. Schwör', Alder.


    So, und jetzt bitte ins true Verkehrsrechtsanwälte-Forum unter Paragraphenpornos verschieben :happy-smileyflower:

    (hab' VerenAT's Vid noch nicht geklickt, mach' ich hinterher)


    (und weil wir in D sind: wenn einer den Scheiß den ich da oben verzapft habe echt macht und mich dann deshalb verklagen will: Ich nehme keinen Anwalt, komme selber vorbei :neener:)

    Einmal editiert, zuletzt von jfb ()

  • #40

    Lieber Stefan, ich verstehe die Frage nicht.

    So wie sich ein Baggerführer mit einem Bagger und den Regeln auf einer Baustelle auskennt kennt ein Blaulichtfahrer natürlich die Vorschriften für Sonder- und Wegerechte, und natürlich halten sich alle an die Gesetze und Vorgaben.

    Was den Vorrang bei Blaulicht angeht kannst du das in der STVO nachlesen, die hier am Anfang ja verlinkt ist.


    LG Micha

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