Blaulicht; Regeln und Verhaltensweise

  • #1

    Ja,der Teil mit dem Blaulicht stimmt tatsächlich solange man natürlich,wie auch im Profibereich des Blaulichtmilieus,unter Beachtung der Straßenverkehrslage niemanden gefährdet und keinen Unfall anderer Verkehrsteilnehmer provoziert.



    Ich weiß es ist Spaß …

    ABER BITTE NICHT MACHEN!!! :law-policered:


    -> Sonder und Wegerecht

    …ich bin nicht die Signatur,ich putz hier nur! :wischen:  :besen1:

  • #3

    Moin,


    das hast Du sicher nur unscharf formuliert. Denn wenn ein Einsatzfahrzeug an mir vorbei will, um mutmaßlich im Einsatz einem meiner Mitmenschen zur Hilfe zu kommen, dann lasse ich es selbstverständlich sofort passieren. Selbst wenn die nur am offenen Fenster Blockflöte spielen sollten.

    „Braucht man nicht Platz zu machen“ finde ich in jedem Fall unangebracht …

    :atblack:
    #niewiederistjetzt!

    Einmal editiert, zuletzt von macblum ()

  • #4

    Wenn es um Vorschriften geht hilft immer ein Blick in den Gesetzestext ...

    Letztendlich geht es darum, in welchen Fällen man ein Bußgeld kassieren kann, wenn man einem Fahrzeug mit Blaulicht UND (oder ohne) Signalhorn keinen Platz gemacht hat (aus welchen Gründen auch immer).

    "Unangebracht" kommt in der Rechtsprechung nicht vor.

  • #5

    Nein, letztendlich geht es darum, ob die Einsatzkräfte schnellstmöglich Hilfe leisten können.


    Versteh mich nicht falsch: aber in Zeiten, in denen irgendwelche Vollpfosten (damit meine ich nicht Dich) glauben, nicht mit der Blaulicht-Fraktion kooperieren zu müssen, oder diese sogar behindern oder angreifen zu müssen, fehlt mir die Muße, mir Gesetzestexte anzulesen. Ich mache einfach Platz und fertig. Lieber 1x zu viel und zu schnell, als 1x zu wenig.


    So, nun aber wieder STIMMUNG! :happy-cheerleadersmileygirl:

  • #6

    Das Problem ist viel profaner. Denn letztendlich geht es um Schadenersatz, wenn Du bei grün über eine Kreuzung fährst und von links kommt ein Rettungswagen, der nur Blaulicht an hat, aber kein Signalhorn. Wenn es zum Unfall kommt, weil Du das Blaulicht überhört hast, willst Du die Beule bezahlt haben.

  • #9

    Die Sonderrechte fangen schon mit einschalten des Blaulichts an.

    ( Parken dürfen aiuf Gehwegen, Kreuzungen, gegen die Fahrtrichtung fahren bei Verkehrsinseln,etc)

    Und trotzdem ist ein jederdazu angehalten entsprechend rücksichtsvoll zu agieren

    Kraftfahrer und auch RTW

    Das Martinshorn dient nur zur Unterstützung, um auf das im Einsatz befindlichen REttungsfahrzeug aufmerksam zu machen

    , an gefährlichen stellen zb, oder ?


    Deswegen gerade auch in Kreuzungsbereichen, um auf sich aufmerksam zu machen

    Und n Martinshorn kann auch eine Lärmbelästigung sein , wenn es unnötigerweise eingesetzt wird. Und auch das ist gesetzlich geregelt


    Just imho

    Dinge kommen zurück und sind wieder in. Ich kann es kaum erwarten bis Moral, Respekt und Intelligenz wieder im Trend sind :happy-smileyflower: :teasing-tease:

    Der Kluge ärgert sich über die Dummheiten, der Weise belächelt sie

  • #10

    Nicht alles durcheinander bringen. Sonderrechte hat die Müllabfuhr. Blaulicht ist Wegerecht.

    Blaulicht in Zusammenhang mit dem Signalhorn bedeutet, dass die anderen Verkehrsteilnehmer "freie Bahn" gewähren müssen.

    Es ist ein Signal an die anderen Verkehrsteilnehmer. Der Blaulichtfahrer selbst erhält dadurch mehr Möglichkeiten - aber nicht unbedingt mehr Rechte. Über eine rote Ampel darf er dann zwar schuldfrei fahren, hat aber höchste Aufmerksamkeit zu beachten. Im Zweifel hat er Schuld, wenn er mit einem bei grün fahrenden Fahrzeug zusammenstößt.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!