Alles anzeigenJemanden mit der gefertigten Videoaufnahme anzuzeigen, ist nicht erlaubt / gerichtsverwertbar.
Das sehen Gerichte mittlerweile durchaus anders, allerdings riskiert man eine Anzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Alles anzeigenJemanden mit der gefertigten Videoaufnahme anzuzeigen, ist nicht erlaubt / gerichtsverwertbar.
Das sehen Gerichte mittlerweile durchaus anders, allerdings riskiert man eine Anzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Alles anzeigenÜber dieses Thema gibt es eine mehrseitige Abhandlung im gs forum, bitte dort mal nachlesen.
Ist das dein Ernst, am Samstag, bei Sonnenschein ins GS-Forum? Irgendetwas trübt deine Sinne …
Alles anzeigenDas sehen Gerichte mittlerweile durchaus anders, allerdings riskiert man eine Anzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Hier müsste das deutsche Strafrecht deutlich nachgebessert und reformiert werden.
Kann nicht sein, dass ich belangt werden kann, wenn ich jemandem eine Straftat, Ordnungswidrigkeit oder sonstiges Unrecht mit Ton und Bild nachweisen kann.
Ist das nur in Deutschland so, oder auch in anderen Ländern ?
Wie ist das bei sog. Dashcam's von Polizei oder Rettungssanitäter ?
Was wohnen wir doch in einem besch... Land.
Alles anzeigenIst das dein Ernst, am Samstag, bei Sonnenschein ins GS-Forum? Irgendetwas trübt deine Sinne …
Muss ja nicht sofort sein.
Ein regnerischen November Tag wird sich finden.
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..sofern man das als "Gastleser" lesen kann, magst du uns den Link einstellen?
soweit ich das auf anderen Plattformen glaube mitbekommen zuhaben, sind "Anzeigen bei unberechtigter Rettungsgassennutzung" mit Videobeweis durch Privatpersonen mittlerweile gerngesehen und werden verfolgt....
So einen Sprüher hatte ich auch schon ab und mal, aber bei weitem nicht so fanatisch und für mich gefährlich !
Habe es bisher deshalb ignoriert; könnte dich aber verstehen wenn du weitere Schritte einleiten würdest... .
Alles anzeigenHier müsste das deutsche Strafrecht deutlich nachgebessert und reformiert werden.
Kann nicht sein, dass ich belangt werden kann, wenn ich jemandem eine Straftat, Ordnungswidrigkeit oder sonstiges Unrecht mit Ton und Bild nachweisen kann.
Ist das nur in Deutschland so, oder auch in anderen Ländern ?
Wie ist das bei sog. Dashcam's von Polizei oder Rettungssanitäter ?
Was wohnen wir doch in einem besch... Land.
Es geht um das Gewaltmonopol des Staates, das zum Glück die Möglichkeiten vieler Hilfssheriffs begrenzt. Rechtlich eine Gratwanderung, bei der es auch um Verhältnismäßigkeiten geht. Man muss die Persönlichkeitsrechte ins Verhältnis zur Tat stellen. Bei einer Bombenexplosion wird man die Persönlichkeitsrechte hinten anstellen, beim Bespritzen mit Wasser eher nicht.
Ich weiß, Norbert.
Das ist gewiss ein zweischneidiges Schwert.
Doch ich sehe das etwas anders. Wenn ich nicht möchte, dass ich bei meinen Schandtaten gefilmt oder abgelichtet werde, unterlasse ich es erst recht. (auch sonst verhalte ich mich pers. Menschenfreundlich)
Es ist ganz klar, dass wenn ich mich in der Öffentlichkeit bewege auch von anderen gesehen werde.
Möchte ich nicht gesehen werden, - bleibe ich einfach zu Hause.
Das allgemeine Veröffentlichen solcher Videodateien oder Fotos sollte, ungefragt, nach wie vor verboten bleiben.
Doch weshalb Straftäter geschützt und ihr Persönlichkeitrecht vor alles andere gestellt wird bleibt mir weiterhin ein Rätsel.
Auch Google Streetview wurde in Deutschland ausgebremst, weil manch einer, der sein Haus an öffentlicher Strasse gebaut hatte, nicht möchte, dass man es sehen kann.
Um beim Thema zu bleiben, damit die Admin's und Mod's nicht einschreiten müssen, gebe ich hiermit bekannt, dass ich bei schwülem Wetter wie heute auch duschen werde.
Alles anzeigenDoch weshalb Straftäter geschützt und ihr Persönlichkeitrecht vor alles andere gestellt wird bleibt mir weiterhin ein Rätsel.
Genau hier machst Du den Denkfehler. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in einen Topf werfen.
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