Alles anzeigenEgal, hauptsache es ist dann wie vorher. Das sollte ja kein Problem sein.
Wird ja nicht wie vorher, weil sie jetzt nicht mehr unfallfrei ist.
Alles anzeigenEgal, hauptsache es ist dann wie vorher. Das sollte ja kein Problem sein.
Wird ja nicht wie vorher, weil sie jetzt nicht mehr unfallfrei ist.
Alles anzeigenWird ja nicht wie vorher, weil sie jetzt nicht mehr unfallfrei ist.
Meinst du, dass so etwas als Unfall zählt. Dann müsste ich das ja auch meiner Versicherung melden
Alles anzeigenMeinst du, dass so etwas als Unfall zählt. Dann müsste ich das ja auch meiner Versicherung melden
Das kritische Teil ist das Geweih. Wenn das verbogen ist, muss das neu und dann wäre es ein Unfallfahrzeug.
denke das ist kein Unfall, sie wurde ja nicht gefahren. Die Werkstatt wird selbst großes Interesse haben das dein Motorrad tadellos in Ordnung gebracht wird. Die habe sicherlich eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche solche Schäden abdeckt.
Gruß Gerd ( seit 33 Jahre bei Allianz Außendienst )
Alles anzeigendenke das ist kein Unfall, sie wurde ja nicht gefahren. Die Werkstatt wird selbst großes Interesse haben das dein Motorrad tadellos in Ordnung gebracht wird. Die habe sicherlich eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche solche Schäden abdeckt.
Gruß Gerd ( seit 33 Jahre bei Allianz Außendienst )
Ein Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis. Steht nirgends, dass das auf der Straße sein muss.
Alles anzeigenIch war etwas sprachlos...
Was erwartest du wenn so ein 260 kg-Brocken von der Hebebühne fällt. So gesehen wundert mich, dass nicht mehr zerstört ist. Aber du weißt nicht, wie es darunter aussieht (--> Stichwort Instrumententräger etc.)
Alles anzeigenEin Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis. Steht nirgends, dass das auf der Straße sein muss.
War schon mehrmals bei Gericht wegen diverser Fälle. Da wurde ein Unfall im Sinne der Versicherung folgendermaßen definiert " im Betrieb befindlich"
Wichtig ist, dass die Reparatur penibel dokumentiert wird.
Lass dir einen schriftlicher Nachweis geben, welche Teile ersetzt wurden.
Die ersetzten Teile gehören nicht der Versicherung, sondern dir !
Eventuell wird ein Gutachten gemacht. Wenn ja, davon auch eine Zweitschrift verlangen.
Alles anzeigenWar schon mehrmals bei Gericht wegen diverser Fälle. Da wurde ein Unfall im Sinne der Versicherung folgendermaßen definiert " im Betrieb befindlich"
Für die Wertminderung?
Alles anzeigenDas kritische Teil ist das Geweih. Wenn das verbogen ist, muss das neu und dann wäre es ein Unfallfahrzeug.
Dirk CRF11 - Die Aufhaengung der Frontverkleidung sehe ich auch als kritisch. Bei vielen Motorradmodellen kann es hier schnell zu Rahmenschaeden kommen. Selbst eine abgerissene Befestigung ist dort direkt ein Totalschaden, weil am Rahmen nicht geschweisst werden darf. Das solltest Du auch nicht auf die leichte Schulter nehmen, es gab schon Faelle, bei denen ein Umfaller auf ebener Flaeche zum Totalschaden fuehrte.
Insofern also wirklich genau pruefen, ob alles ok ist.
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