Gibt es eine gesetzliche Grundlage für Warnhinweis?
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#62 Bitte nicht falsch verstehen, ich will hier niemanden "belehren", wir alle sollten nur einmal in uns gehen und über das eigene Verhalten und den evtl. Folgen nachzudenken.
Wir hatten vor ca. 10Jahren in der Arbeit ein traumatisches Erlebnis, als der 11Jährige Sohn eines Arbeitskollegen auf dem Hof vom Nachbarn mit dem Traktor überfahren wurde und verstorben ist. Das hat alle Kollegen über Jahre hinweg sehr belastet. Das ganze Arbeitsklima war bedrückend, die Leichtigkeit und Fröhlichkeit die wir bisher hatten war schlagartig weg.
Das ist schon ok. Habs nicht als Belehrung empfunden - und recht hast Du außerdem. Nur: Wenn ich GESICHERT alleine unterwegs bin, brauchts den Scheiss nicht. Und auf GROSSEN Baustellen mit zig Fahrzeugen führt es nur zur Abstumpfung.
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#64 Auweia, ganz tolle Idee
Wer Sicherheitseinrichtungen vorsätzlich ausser Betrieb nimmt verliert die Betriebserlaubnis, den Versicherungsschutz....und ist zusätzlich strafbar
Nur so als Hinweis
Bei unserem relativ neuen Feuerwehrfahrzeug kann man den Rückfahrwarner händisch ausschalten. Allerdings ist er immer beim Einlegen des Rückwärtsgang an, erst danach ist die Deaktivierung möglich.
Gruß mgr
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