KTM AG meldet Insolvenz an

  • #62

    Die LC4-Modelle ... also alles was den bekannten 690er Einzylindermotor drin hat sind nach Auskunft eines Händlers, bei dem wir letzten Samstag waren um wegen eines Motorrades für meine Frau zu schauen, nicht das Problem beim Verkauf ... und wenn man sich die Bestände dieser Motorräder bei den Händlern ansieht scheint es tatsächlich so zu sein. Ich weiß nicht wie der Markt da in Deutschland aussieht, aber hier in Österreich ist da bei den ganzen 690/701/700 Enduros, SM und Dukes nicht mehr allzuviel da - da würde ich nicht mehr lange pokern.

    Anders siehts bei den 790/890/1290ern aus ....

  • #63

    Falsch!

    Gewährleistung - > gegen den Händler!

    Garantie - > gegen den Hersteller!

    Wobei sich beides vertraglich anpassen lässt.

  • #64

    Meiner bescheidenen Meinung nach liegst du da falsch ... und zwar komplett

    Gewährleistung ist das, was du gesetzlich bekommst - da ist mMn kein Unterschied ob Händler od. Hersteller. Der Händler ist die Ansprechperson und mauss dann das mit dem Hersteller abklären.

    Garantie wiederum ist eine freiwillige Leistung des Herstellers ... und da bestimmt er auch die Regeln.

    https://www.verbraucherzentral…ch%20seinen%20Bedingungen.

  • #65

    Die Gewährleistungs- und Garantieuhren ticken dann aber dennoch, was möchte uns der Autor sagen? 🤷🏻‍♂️

  • #66

    Ist OT


    Garantieuhr tickt ab Erstzulassung

    Gewährleistungsuhr hat bei Verkauf an Privat eine schnellere Taktzahl und kann (da Gebrauchtes Fahrzeug) auf 12 Monate verkürzt werden (Deutsches Kaufrecht)


    OT Off

  • #67

    Dazu noch ein interessanter Artikel einer österr., eher links geprägten, Zeitung

    https://www.derstandard.de/sto…ie-ktm-aus-der-kurve-flog

  • #68

    Da liegst du mit deiner "Meinung" falsch.

    Als Kunde hast du einen Vertrag mit dem Händler, nicht mit dem Hersteller.

    Wie und ob der Händler einen Mangel gegenüber dem Hersteller geltend macht / machen kann, ist nicht das Problem des Kunden.

    Wenn dir der Händler bei Kauf des tageszugelassenen per Vertrag eine entsprechende Gewährleistung zugesteht, ist diese dem Händler gegenüber bindend.


    Magst den letzten Satz nicht nochmal lesen? (Gewährleistung).


    By the way, wenn es deinen Händler nicht mehr geben sollte, hat es sich mit der Gewährleistung erledigt.

    Das selbe wenn es den Hersteller nicht mehr geben sollte, dann war es das mit der Garantie.


    Anders ausgedrückt, falls KTM hops geht, und die Karre verreckt, dann hat der Händler ein Problem.

    Gibt es beide nicht mehr, dann hat der Kunde ein Problem.

  • #69

    Ja gesehen und nachvollzogen. Danke für dein OT.

    Daher bin ich auch so gespannt, wie es weitergeht mit ktm und meinem vorher genannten Händler (hab ja eine 690).

    Gewährleistung / Garantie ist ja eine Sache, aber wenn ich dann keine Teile zwecks Reparatur mehr bekomme eine gänzlich Andere :(

    Weiß übrigens zufällig jemand, wie es dann mit dieser „erweiterten Garantie“ auch genannt „car Garantie“ aussieht, die man bei ktm ja separat abschließen kann?


    Ker, das ist echt wichtig, sich dieses Garantie und Gewährleistungsrecht gut zu merken. Wusste das auch mal (inkl. Dieser 6 monatigen Beweislastumkehr)und anscheinend wissen es auch immer noch nicht alle.

  • #70

    Ja, aber das hat doch alles nix damit zu tun, ob Garantie od. Gewährleistung.

    Gewährleistung muss mir gesetzlich gegeben werden ... Garantie kann mir gegeben werden.

    Lies dir doch einfach mal den von mir verlinkten Artikel durch:
    https://www.verbraucherzentral…ch%20seinen%20Bedingungen

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