Frage zur ABG der Philipps Ultinon Pro6000 boost

  • #1

    Moin Forum ,

    Ich schaue regelmäßig nach den LED Leuchtmitteln und bin heute darüber gestolpert, dass die 6000 boost ne ABG hat.


    Unterschiede zwischen Ultinon Standard, Pro und Pro6000 Boost | Arc Search
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    Darf man die dann generell einbauen, anders als die anderen LED Leuchtmittel, die nur nach den kompatibilitätslisten erlaubt sind?


    Quelle:

    Allgemeine Bauartgenehmigung im Kfz-Bereich | Arc Search
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  • #2

    Ich habe die Philips LEDs im Corsa d unserer Tochter verbaut. Auf der Seite von Philips oder Osram gibt es die Listen, für welche Fahrzeuge die LEDs freigegeben sind und somit eine Zulassung haben. Meist sind dort dann noch die Scheinwerfernummern mit angegeben .


    Den Philips LEDs liegen kleine Aufkleber für die Scheinwerfer bei, welche bei eine Polizei oder TÜV Kontrolle einfach über den QR Code eingescannt werden. Dann wird die Zulassung aufgerufen und kann überprüft werden.

    Grüße aus der Rattenfängerstadt



    Ralf



    Motorradfahren ist die wildeste Spielart einer friedlichen Seele.

  • #3

    Ja das weiß ich alles. Hab sie im Toyota auch.

    Ich frage mich nur, wieso bei den Neuesten was mit ABG steht. So mach dem Motto „die sind genau wie alle h4 Lämpis, die darfst du ungesehen einbauen.“ (für die Glühfadenteile gibt es ja auch keine Listen. Die kauf ich von wem auch immer und darf sie nutzen)

  • #4

    Puh, keine Ahnung. Sollte ja wenn auf der Originalseiter der Hersteller zu finden sein.

    Grüße aus der Rattenfängerstadt



    Ralf



    Motorradfahren ist die wildeste Spielart einer friedlichen Seele.

  • #5

    Die Scheinwerfer wurden ja auch nicht für LED gebaut und zugelassen.

    Deswegen muss jetzt jede Scheinwerfer für eine Freigabe erteilt werden.

    Hab auch lange gewartet bis die Pro 6000 boost für mein Smart freigegeben wurde.

    1004355_5.png Africa Twin DCT_03/19 odometer_1004355.png

    1208537_5.png EsseEsse 9+_______ 03/21 odometer_1208537.png :happy-smileyflower::biker1::happy-smileyflower:

    1277972_5.pngKona E 64KW_____08/21 odometer_1277972.png:happy-smileyflower::auto-rally::happy-smileyflower:

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  • #6

    Jo, in der Schweiz sind die auf jeden Fall mal nicht zugelassen.

    Ab einer gewissen Leuchtkraft sind Scheinwerferwaschanlagen vorgeschrieben.

    Hat dein altes Auto sowas nicht, pech gehabt

    Bunt ist das Dasein und granatenstark

  • #7

    Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG): ABG´s sind nur für bestimmte Modelle gültig, deswegen muss man sich vor dem Kauf eines Teils, welches eine ABG besitzt, genau informieren ob es auch für das entsprechende Fahrzeug zugelassen ist.

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