Alles anzeigenDas ist ja dann eine ganz andere Voraussetzung. Wenn ich als Verkäufer gefragt werde ob, und dann meine Zustimmung gebe, dann ist das ja okay. Bei deinem erstmaligen Posting ist das aber so rüber gekommen, als dass du Händler kennst, die das ohne zu fragen weitergeben ... und das wäre für mich nicht okay.
Wenn ich ein Motorrad jemanden verkaufe, muss ich mit dem eh nicht befreundet sein. Und auch mit anderen Menschen, z.B: hier aus dem Forum muss ich auch nicht befreundet sein. Du wärst wahrscheinlich keiner ... ist aber auch egal, für dich und mich.
Beim Händler - Gewährleistung AFAIK
Privat - gar nichts. Zumindest ich schließe beim Kaufvertrag sämtliche möglichen Haftungsansprüche aus, mit dem Vermerk "Gekauft wie besichtigt". Das wäre mMn auch zuviel verlangt, wenn man von privat eine Gewährlseistung einräumen müsste.
Nach der Vita des Fahrzeugs gefragt gebe ich natürlich alles an positivem und negativem an, was ich weiß. Nachdem ich aber meist ein 2.-7. Besitzer bin, kann ich natürlich nicht sagen was vor meinem Besitz geschehen ist.
erstmal da lesen dann Urteilen was Gewährleistung bedeutet für den Privatverkauf bzw. eine arglistigen Täuschung ist.
Das mag vielleicht in Öziland anders sein als wie in Deutschland, aber dazu kann ih nichts sagen was Öziland anbelangt.
Hier mal ein paar Beispiele was Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bedeutet.
Ich kaufe ein Motorrad, fahre zum nächsten KD Werkstatt und der stellt fest das sich der Rahmen verzogen hat, bist du als Käufer voll in der Gewährleistung und musst den vollen betrag zurückerstatten. Sowas kann z.B. bei Offroad passieren wenn mal das Motorrad mal bei Offroadstrecken bei 40 km/h hinlegt. Selber muss man das garnicht merken.
oder
Das Motorrad ist viel in Offroaden unterwegs gewesen und es hat sich ein Harris am Motorrgehäuse gebildet was auch nicht ersichtlich war, aber nach dem Verkauf leckt es dann öl, dann bist auch in der Gewährleistung auch als Privatverkäufer weil es nicht angegeben wurde.
Das nennt man dann arglistige Täuschung.
Klartext auch Privat haftet man darüber, wie bereits erwähnt gibt es fälle wo der Privatverkäufer das Fahrzeug zurücknehmen muss.