Motorradpreise mit Goldgräber Mentalität

  • #61

    erstmal da lesen dann Urteilen was Gewährleistung bedeutet für den Privatverkauf bzw. eine arglistigen Täuschung ist.

    Das mag vielleicht in Öziland anders sein als wie in Deutschland, aber dazu kann ih nichts sagen was Öziland anbelangt.

    Motorrad Privatverkauf – Gewährleistung und Rücknahme? - CUSTOMBIKE
    Unter welchen Voraussetzungen muss beim Motorrad Privatverkauf Gewährleistung gegeben beziehungsweise ein Motorrad sogar zurückgenommen werden?
    custombike.de


    Hier mal ein paar Beispiele was Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bedeutet.


    Ich kaufe ein Motorrad, fahre zum nächsten KD Werkstatt und der stellt fest das sich der Rahmen verzogen hat, bist du als Käufer voll in der Gewährleistung und musst den vollen betrag zurückerstatten. Sowas kann z.B. bei Offroad passieren wenn mal das Motorrad mal bei Offroadstrecken bei 40 km/h hinlegt. Selber muss man das garnicht merken.

    oder

    Das Motorrad ist viel in Offroaden unterwegs gewesen und es hat sich ein Harris am Motorrgehäuse gebildet was auch nicht ersichtlich war, aber nach dem Verkauf leckt es dann öl, dann bist auch in der Gewährleistung auch als Privatverkäufer weil es nicht angegeben wurde.

    Das nennt man dann arglistige Täuschung.


    Klartext auch Privat haftet man darüber, wie bereits erwähnt gibt es fälle wo der Privatverkäufer das Fahrzeug zurücknehmen muss.

    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann.

    Allzeit gute Fahrt wünscht die Africa Twin on Tour.

    Einmal editiert, zuletzt von Allgeier72 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Africa Twin on Tour mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • #62

    Wo ist denn die Grenze zwischen Tipps geben und alles besser wissen?


    Wie wäre es wenn du deine Aussage bzgl. Rücknahme nach Täuschung mit entsprechenden Urteilen belegen würdest?

  • #63

    musst halt lesen, was geschrieben worden ist. Und Googeln dann findest du schon was. Und Link Zitat #61 lesen.

    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann.

    Allzeit gute Fahrt wünscht die Africa Twin on Tour.

  • #64

    Dann sollte man auch richtig zitieren. Denn in dem Text der Rechtsanwältin steht:

    "Ein bereits bekannter Mangel sollte stets angegeben werden, um sich nicht dem Vorwurf der arglistigen Täuschung auszusetzen"


    Ich kann keinen Mangel (z.B. verzogener Rahmen) angeben, wenn ich den Mangel nicht kenne. Das muss ich als Laie auch gar nicht erkennen können. Und wenn der Käufer das nach der ersten Nutzung anbringt, dann geht die Sache eh erst mal vor Gericht, denn der Käufer könnte das Moped ja auch schon 2x hingelegt haben und der Rahmen ist dadurch verzogen worden.


    Aber das Ganz schweift hier vom Thema ab, denn es ging hier ja um Gebrauchtpreise und nicht um Garantie/Gewährleistung/Haftung.


    Gruß Axel

  • #67

    Ich finde das Thema auch sehr interessant! Bei mir war es so, dass ich ein bestimmtes Budget hatte und mir im Voraus überlegt habe welche Anforderungen meine neue Gebrauchte haben soll. Für meine ATAS habe ich letztes Jahr dann mit knapp 20Tsd km aus Baujahr 2019 9000€ bezahlt und ich fand den Preis vollkommen in Ordnung, weil sie mir das wert war. In der Kategorie Adventure Motorrad mit um die 100PS war sie auch die günstigste, habe noch eine Norden 901 probegefahren aber die hat sich nicht so robust und wertig angefühlt. Man muss aber auch dazu sagen dass ich meine vorherige Maschine, eine BMW S1000XR, genau zu meinem Wunschpreis, mit nur minimalem Wertverlust verkauft habe. Vielleicht ist das auch ein Argument warum viele ihre Motorräder „überteuert“ verkaufen bzw. hohe Preisvorstellungen haben, da sie sich eben danach wieder ein anderes Motorrad kaufen wollen und der Preis allgemein hoch ist, gerade in der Kategorie Adventure Motorräder mit 1000ccm oder mehr.

  • #68

    Ich finde es ja immer besser, wenn Menschen sich das mit dem "nicht weiter diskutieren" überlegen, bevor sie stramme Thesen in die Welt setzen;-)

  • Hey,

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