Auf Rollsplit weg gerutscht

  • #51

    Was soll das sein? Ich arbeite seit 15 Jahren als Bauleiter für den Strassenbaulastträger. Ich bearbeite jährlich mind. 50 Unfallschäden im öffentlichen Verkehrsraum. Darunter auch Schäden verursacht durch Schlaglöcher, Aufbrüche in Gehwegen usw.

    Die Kommune haftet für solche Sachen genauso wie jeder andere, wenn nachgewiesenermaßen fahrlässig gehandelt wurde. Das geht dann halt über den Anwalt und das Gericht.

    Die Kollegen von der Strassenkontrolle sitzen des öfteren bei Gericht und müssen für den Sachverhalt der Kontrolle mit entsprechenden Maßnahmen belegen und nachweisen. Wir mussten auch schon über die kommunale Rechtschutzversicherung Schäden an KFZ etc. bezahlen.


    Kannst mir aber gerne mal das Verwaltungsrecht in einem Schadensfall definieren. Vielleicht kennt unser Rechtsamt diesen Sachverhalt nicht. Mir ist sowas nicht bekannt.


    Der Staat haftet für Fehler seiner Mitarbeiter, ohne Ausnahme. Die Schuldigkeit wird vor Gericht geklärt. Wenn eine Versicherung die Anfrage zur Übernahme der Kosten eines Anwaltes für Verkehrsrecht ablehnt sollte man sich vielleicht den Vertrag mal genau durchlesen.


    So, das war’s von meiner Seite.


    Wünsche euch weiterhin eine unfallfreie Zeit und viel Spaß beim fahren

  • #52

    Nein (siehe auch § 40 Abs. 2 VwGO). Für Ansprüche der vorliegenden Art ist die "ordentliche" Gerichtsbarkeit (also Amts-bzw Landgericht etc) und nicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Unabhängig davon ist auch die Aussage, dass "keine" Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten aus dem Verwaltungsrecht zahle, falsch. Spielt hier aber wie gesagt keine Rolle.

  • #56

    Es ist ein doppelter Fall hier: 1. Es ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zu prüfen - strafrechtliche Prüfung, nix sonst.

    2. Bei festgestelltem Verschulden der Kommune -z.B. im Ergebnis von 1.- (Unterlassung der Räumung, Nichtwahrnahme der Aufsichtspflicht oder Verkehrssicherungspflicht als Träger der Straßenbaulast oder gar absichtlich es Unterlassen) kommt ein Schadenersatzanspruch nach BGB in Frage.

    Separates Verfahren, anderer Weg.


    Verwaltungsrecht hat damit gar nichts zu tun, und die strafrechtliche Anzeige dient auch nicht dazu, Schadenersatzansprüche per se zu begründen. Sie hilft nur bei der Beweissicherung und der gerichtsfesten Feststellung, dass gemeindeseitig Pflichten fahrlässig oder vorsätzlich verletzt wurden. Adhäsionsverfahren klappen hier selten, aber mit Strafanzeige zuvor ist die Beweislage zivilrechtlich wasserdichter als nur über Detektei und Anwalt. Nur so als Tip...


    Aber wie gesagt: Wo kein Kläger,da kein Richter...und hier WILL der TE ja nicht gegen die Gemeinde vorgehen. Cest la vie. Seine Entscheidung. Sollten wir dann auch akzeptieren, oder?.


    DLzG

    Roman

  • #57

    Naja das hat sich im Laufe des Freds gewandelt. Ich wollte nicht, will aber inzwischen schon. Ich habe am Anfang ein wenig unterschätzt, wie hoch der Schaden am Ende ausfällt.

    Ich würde mich aber mit einem Ersatz der technisch notwendigen Teile und Kleidung zufrieden stellen und dafür den Rechtsstreit sparen wollen. Wenn Sie darauf nicht eingehen (wovon ich aktuell ausgehe), werde ich mir einen Anwalt nehmen und dann aber alle Schäden in voller Höhe (inklusive der kosmetischen Schäden wie zerkratzte Verkleidung und Stoßbügel) einfordern.

  • #58

    Hai,

    anfänglich wollte ich nichts dazu schreiben, da du ja eh schon festgelegt hattest wie du vorgehen willst. Aber da sich das geändert hat jetzt noch meine 5 Cent dazu und einen Hinweis.


    Das wäre imho der einzig richtige Weg. Beauftrage einen Anwalt, der was davon versteht. Der wird sicherlich auch erst einmal ohne Gutachter auskommen und dir auch mitteilen das deine Schutzkleidung zum Neuwert ersetzt wird. Ich denke an der aktuellen Rechtsprechung hat sich dahingehend nichts geändert. Such mal nach "Neu für Alt". Sicherheitsbekleidung unterliegt laut einem Gerichtsurteil (irgendwo könnte ich noch das Aktenzeichen haben) keinem Verschleiß und ist daher zum Neuwert zu ersetzen. Habe ich schon 2x so praktiziert. Hatte drei schöne Arai Helme, von denen ich nur einen selbst bezahlt habe. Die anderen beiden jeweils die des Unfallverursachers.


    Instandsetzen kannst Du dann noch immer die Teile, die Du dir selbst bei Webike bestellst. Bekommst dann ntürlich keine Mehrwertsteuer und Arbeitslohn erstattet, kann sich aber immer noch finanziell für dich lohnen.


    cu

    framo

    and may the force be with you

  • Hey,

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