Zusatzscheinwerfer am Motorrad: Was ist erlaubt?

  • #21

    Soll nicht OT werden, aber ... Prüfer: "Der Kupplungshebel ist aber weit eingestellt!" - Ich: "Soll ich lieber die Bremsfahrt machen?!" - Er: "Ja, ist wohl besser." (Mittlerweile sind sie aber wohl DCTs gewöhnt ...)

    Life is not a journey - it's a destination

  • #22

    Meine Erfahrungen mit Zusatzscheinwerfer am Moped:


    Seit 2001 an der 1150GS 2x Nebel (immer an) und 2x Fernscheinwerfer zusätzlich zum Serienscheinwerfer (Abblend+Fernscheinwerfer). Alle 2 Jahre beim TÜV ohne Mangel, noch nie Probleme mit der Polizei gehabt.




    2013 - 2018 an der K1600GT immer die Zusatzscheinwerfer (Nebel ab Werk und immer an). Nie Probleme mit der Polizei gehabt.


    2018 - 2025 an der 1200GSA 2x Zusatzscheinwerfer (Nebel ab Werk und immer an) + 2x Fernscheinwerfer zusätzlich zum Serienscheinwerfer (Abblend+Fernscheinwerfer). Alle 2 Jahre beim TÜV ohne Mangel, noch nie Probleme mit der Polizei gehabt. Nur der letzte TÜV, den ich bei BMW machen ließ, da mussten die Fernscheinwerfer kurz abgebaut werden (zumindendest stand das auf der Rechnung so drauf). Somit der erste TÜVler, der das beanstandet hat.




    Seit 2024 die ATAS mit 2x Zusatzscheinwerfer, die immer in Betrieb sind. Fernscheinwerfer sind noch keine dran.


    Mir ist es ganz ehrlich egal, ob das alles nicht ganz legal ist. Ich habe nachts ein gutes Licht, ich blende niemanden. Das Bussgeld, welches ich hierfür evtl. mal bekommen sollte, zahle ich gerne. Ist mir meine Sicherheit wert.


    Gruß Axel

  • #23

    Sehe ich grundsätzlich auch so, aber...

    Ich hörte auch schon von Fällen, wo aufgrund von erloschener Betriebserlaubnis wegen nicht konformer Beleuchtung (hier bei Autos) die Weiterfahrt untersagt wurde. Ich würde nicht wollen, dass mir sowas mit dem Bike passiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwarzwald-Elch () aus folgendem Grund: Zitat und Beitrag getrennt

  • #24

    Ich glaube, dass das in der Praxis einfach nicht vorkommt. Zumal ja auch Polizisten an das Gebot der Verhältnismäßigkeit gebunden sind. Und wenn du Leuchten, die illegal sind, einfach ausschaltest, dann besteht auch kein Grund mehr, dir die Weiterfahrt zu verweigern. Wenn du große Angst hast, könntest du dir eine Rolle Gewebe-Klebeband unter die Sitzbank tun - und bei Bedarf vor den Augen der Rennleitung die Reflektoren der illegalen Leuchten zukleben und sie so ungeschehen machen;-)

  • #25

    Hallo Sampleman,

    so einfach kann man es sich aber nicht machen….

    wenn die ABE aufgrund irgendwelcher illegalen Um-/Anbauten erlischt, bleibt das Fahrzeug dort stehen und wird entweder vor Ort in einen konformen Zustand gebracht, oder mit einem Anhänger weitertransportiert.


    Wenn jemand etwas anderes glaubt, fällt das wahrscheinlich unter den Begriff „Religionsfreiheit“ 😉


    Falls ein Polizist hier ein Auge zudrücken sollte, kann man sich glücklich schätzen…

    wetten würde ich darauf lieber nicht.

  • #26

    Ich hätte einen Wunsch für 2026: Regts euch alle nicht so auf. Kennst du irgendwen persönlich, dem das von dir Skizzierte passiert ist? Sag' ich doch;-)

  • Hey,

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