Zusatzscheinwerfer am Motorrad: Was ist erlaubt?

  • #21

    Soll nicht OT werden, aber ... Prüfer: "Der Kupplungshebel ist aber weit eingestellt!" - Ich: "Soll ich lieber die Bremsfahrt machen?!" - Er: "Ja, ist wohl besser." (Mittlerweile sind sie aber wohl DCTs gewöhnt ...)

    Life is not a journey - it's a destination

  • #22

    Meine Erfahrungen mit Zusatzscheinwerfer am Moped:


    Seit 2001 an der 1150GS 2x Nebel (immer an) und 2x Fernscheinwerfer zusätzlich zum Serienscheinwerfer (Abblend+Fernscheinwerfer). Alle 2 Jahre beim TÜV ohne Mangel, noch nie Probleme mit der Polizei gehabt.




    2013 - 2018 an der K1600GT immer die Zusatzscheinwerfer (Nebel ab Werk und immer an). Nie Probleme mit der Polizei gehabt.


    2018 - 2025 an der 1200GSA 2x Zusatzscheinwerfer (Nebel ab Werk und immer an) + 2x Fernscheinwerfer zusätzlich zum Serienscheinwerfer (Abblend+Fernscheinwerfer). Alle 2 Jahre beim TÜV ohne Mangel, noch nie Probleme mit der Polizei gehabt. Nur der letzte TÜV, den ich bei BMW machen ließ, da mussten die Fernscheinwerfer kurz abgebaut werden (zumindendest stand das auf der Rechnung so drauf). Somit der erste TÜVler, der das beanstandet hat.




    Seit 2024 die ATAS mit 2x Zusatzscheinwerfer, die immer in Betrieb sind. Fernscheinwerfer sind noch keine dran.


    Mir ist es ganz ehrlich egal, ob das alles nicht ganz legal ist. Ich habe nachts ein gutes Licht, ich blende niemanden. Das Bussgeld, welches ich hierfür evtl. mal bekommen sollte, zahle ich gerne. Ist mir meine Sicherheit wert.


    Gruß Axel

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