Alpi fährt – Mordprozess gegen Videoblogger
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#13 @Ryker
AlpenX ist seinem Profil zufolge deutscher Staatsbürger.
Der Mundl Sackbauer bzw. der Bockerer
http://www.news.at/a/karl-merk…torradfahrer-leben-121879
Und bzgl. des Strafausmaßes muss ich mich korrigieren ... hab da wohl was falsch in Erinnerung gehabt.
Der Herr hat 4 Monate bedingte Freiheitsstrafe bekommen und keine Geldstrafe. Und laut einem Artikel der Zeitung "Standard" war er nicht alkoholisiert. Alkoholisierung wäre ja auch ein mildernder Umstand gewesen ...
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#15 Na wenigstens Knast, leider zu wenig.
Einem meiner besten Freunde hat ein 18-jähriger Fahranfänger mit 10 Tagen Führerschein unter DROGENEINFLUSS die Vorfahrt genommen. Ergebnis: Fuß gebrochen, die GS abgefackelt, und seine Frau tot.
Strafe: 2 Jahre zur Bewährung mit Bewährungshelfer, wegen günstiger Zukunftsprognose blablub....der arme Junge hat ja seither psychische Problem; kann ja sein, aber um die Probleme meines Freundes kümmerte sich keine Sau. Der prozessiert seit 8 Jahren um die letzten Zahlungen... -
#16 So, ich will hier jetzt auch mal noch meinen Senf loswerden.
Das Strafmaß ist milde ausgedrückt lachhaft. Ich habe zwar keine von Alpi´s Videos (geschweige denn seinen Kanal) verfolgt, aber ich kann mir schon denken, was da so zu sehen war: Wheelies, Wheelies, rumgeheize, Obermegasupercool am Gashahn rumreissen und so weiter... , aber das muss man ja auch nicht. Es gibt viel zu viele von diesen Vollpfosten im Netz zu finden, die sich für die tollsten und besten Motorradfahrer halten. Und wie hier schon geschrieben wurde, sind sich diese Idioten überhaupt nicht bewusst, was da alles passieren kann.
Damit will ich natürlich nicht sagen, dass ich nicht auch mal ein wenig über dem Tempolimit fahre und dass ich nicht auch manch Situation falsch eingeschätzt oder überschätzt habe, ABER: Wer in der Innenstadt mit über 150km/h rumballert, dem gehört der Führerschein aus Prinzip schon eingezogen und er sollte in den Bau wandern, denn das is lebensgefährlich. Wenn dann noch was passiert, so wie in dem Thema hier, dann sind 2 3/4 Jahre ja wohl mehr als ein Witz von der deutschen Justiz. Es ist leider traurig, aber wahr. Wer Musik oder Filme "teilt" sitzt länger im Bau als Mörder oder Kinderschänder...
Gut, ob es jetzt Mord war, oder doch nur fahrlässige Tötung kann man bestimmt differenzieren (ich würde auch sagen, es war kein Mord, da kein Vorsatz oder keine "Absicht" vorhanden war), aber selbst für die fahrlässige Tötung müsste es mehr geben. Zumal die Raserei ja mehr als fahrlässig war.Weiss jemand, ob man bei solchen Verurteilungen Revision einlegen kann zwecks härterem Strafmaß?
Ach, und entschuldigt die Ausdrucksweise, aber bei solchen ********* kann einem ja nur das Messer im Sack aufgehen
Twinner
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#17 Man sollte schon zwischen Unfällen und bedingt vorsätzlichen Taten unterscheiden.
Das tut unser Strafrecht leider nicht wirklich.
Wenn es einen Unfall durch einen blöden Zufall oder geistigen Blackout gibt, dann ist das halt ein Unfall.
Aber bei gefährdender Raserei, Suff oder schreiben und lesen in Asozialen Medien gehe ich von einer Art Vorsatz durch Scheissegalität aus. Da fehlt es dem Strafrecht an Härte. Diesem Alpi hätte ich 10 Jahre gewünscht, mindestens.Gruss, Peter
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#18 Zitat von majortoursAlpenX ist seinem Profil zufolge deutscher Staatsbürger.
na wenn das Profil das sagt, dann muss die IP-Adresse ja lügen... https://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Flagge -
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#19 ja die netten Ausreden der Rechtssprechung lauten so wie positive Sozialprognose oder Zukunftsprognose, diese helfen trotz Vorstrafen,
zwischen Vorfall und Gericht sind oftmals so viel Zeit um jemand ein Kind anzudrehen zum Bund zu gehen oder endlich mal zu arbeiten,
alles normale Sachen aber für Individuen mit angeblich schlechter Kindheit ist dies alles strafhemmend
zu guter Letzt werden die Opfer verhöhnt und so etwas wie Genugtuung gibt es nicht -
#20 Erlaubt mir auch einen Kommentar:
1) Prinzipiell war bzw. bin ich auch sehr negativ gegenüber diesem Alpi eingestellt. Habe einige Videos gesehen und muss sagen das er da schon teils grenzwertig (und sicher illegal) unterwegs war. Jedoch auch nicht gerade wie diese Phantom-Rider oder wie sie heißen die mit 230 durch die Gasse blasen.
Aber:
Bei Spiegel-Online stand zu den Fakten des Unfalls:
Am 17. Juni 2016 war T. mit seiner Kawasaki Ninja ZX-10R auf Tour, er hatte für die 200-PS-Maschine keinen Führerschein. Und er fuhr zu schnell. Um 21.38 Uhr war er in Bremen-Walle, Nordstraße Ecke Elisabethstraße, in Richtung eines Fußgängerüberwegs unterwegs. Die Helmkamera lief nicht, die Ampel für "Alpi" zeigte grün. In dem Moment lief Arno S., Jahrgang 1941, betrunken über die Straße. Als "Alpi" den Fußgänger erkannte, war es zu spät: Mit Tempo 63 bis 68 fuhr er in Arno S. hinein. Der 75-Jährige starb kurze Zeit später, T. kam ins Krankenhaus.Also:
-Bei Grün über die Ampel
- Tempo 63-68 (allerdings mit Bremsung)
- der Fußgänger ging bei rot, besoffen, drüber
- keine Fahrerlaubnis für die große Maschine
- und war er nicht sogar flüchtig?zumindest die ersten drei Fakten sprechen schon eine andere Sprache:
Wer von euch fährt inner-orts nicht auch mal 60 oder knapp drüber, vor allem bei ner grünen Ampel die vielleicht gleich umspring, mann will noch eben drübe und zieht kurz am Gas (bei ner Ninja passiert da eben mehr)?Ich möchte Ihn jetzt nicht in Schutz nehmen.
Er hatte keine Fahrerlaubnis, er hat nicht geholfen sondern ist geflüchtet. Er hat auf zahlreichcen Videos bereits gegen Gesetzte (und v.a. Vernunft) verstoßen.
Aber ein Dämon der mit 200 durch die Stadt bläst und einen unschuldigen Rentner auf dem Sonntagsspaziergang umnietet ist er halt auch nicht. Er wurde halt auch instrumentalisiert um ein Exempel zu statuieren.
Dies sollte bei der Diskussion nicht vergessen werden. -
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