Das ist wie mit so vielen Dingen. Das geht so lange gut, bis es mal nicht mehr gut geht. Vermutlich werden deutlich unter 1% der Motorradfahrer überhaupt mal angehalten und nur bei 1% von den 1% wird auf die Reifen geguckt. Wenn du dann aber der eine von 10.000 bist hilft dir Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr.
Meine persönliche Einstellung dazu ist better safe than sorry. Vor allem, wenn sie suchen wird dann sowas gefunden. Wenn die Polizei dir was anhängen möchte (zum Beispiel zu schnell gefahren) aber das mangels Messung nicht können dann wird jedes Anbauteil auf E Nr oder Eintragung geprüft oder eben der Reifen auf Freigabe für dein Mopped. Oder - noch schlimmer - wenn nach einem Unfall die gegnerische (oder wenn du schuld bist ggf sogar die eigene) Versicherung nach Möglichkeiten sucht, dir die Schuld zuzuschieben. Die fehlende Geschwindigkeitsfreigabe ist sicherlich nicht unfallursächlich aber vielleicht ist ja mit den falschen Reifen komplett die Betriebserlaubnis erloschen?
Damit sind dann alle Freigaben ab DOT 1.18 für Reifen ohne H (nicht V) obsolet
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#42
Hab ich mich vielleicht nicht so gut ausgedrückt. Ich meinte, ob es in der Praxis geahndet wird. Mir hat in D-A-CH-I-F etc. ...Außer in D hast du das Problem mit dieser M+S Kennzeichnung auch nicht. Das ist ein hausgemachtes Problem, weil der dt. Gesetzgeber sich nicht an die Richtlinien der EU gehalten hat.
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#43 Gutem Tag liebe Gemeinde,
es sieht wohl so aus als das die Lager sich leeren bzw. leer sind. Mein Händler hat mir heute zumindest hinten einen TKC70 mit DOT 03/18 aufgezogen welchen ich dann leider reklamieren musste....
Und er konnte mir leider auch nicht sagen ob er nochmal einen mit DOT 17 reinbekommt.Was ich etwas befremdlich fand war die Aussage das ich ihm ja hätte sagen können das ich den Reifen nicht fahren darf. Wobei er aber wusste das ich ne AT SD06 fahre.
Also solltet Ihr Euch eine Socke anziehen welche unter diese tolle M&S und DOT 2017 Regelung fällt achtet immer schön auf die DOT des neuen Reifens!
Gruss Sven
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#44 Es gibt jetzt einen TKC70 mit H Speedindex
Davon abgesehen sind wir von der Änderung laut ADAC nicht betroffen:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/K…radreifen_335kB_29839.pdf
Unterpunkt 2.6. M+S-Kennzeichnung :
ZitatEbenso wie bei Pkw sind bislang auch bei Motorrädern Reifen erlaubt, die zusammen mit einer
M+S-Kennzeichnung über einen Speed-Index verfügen, der unter dem der Standardbereifung
laut Fahrzeugschein des Fahrzeugs liegt. Diese Möglichkeit, Reifen mit niedrigerem Speed-Index
zu nutzen, basiert auf einer bislang gültige Ausnahmeregelung des § 36 Absatz 1 der StVZO. Ein
Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers muss auf die eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit hinweisen.
Der Fahrer muss diese Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten.
Mit der „52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ aus dem Jahr
2017 fällt diese Ausnahmeregelung für M+S-gekennzeichnete Reifen weg, da die Definition von
Pkw-Winterreifen fortan durch das testgestützte „Alpine“-Symbol erfolgt. Die Ausnahmen laut §36
StVZO gelten also nur noch für derart gekennzeichnete Pkw-Reifen. Für Motorräder wird es keine
Reifen mit diesem neuen Winterreifensymbol geben, da die erforderlichen Tests mit Motorradreifen
nicht durchführbar sind. Diese Änderungen haben folgende Auswirkungen:
• Auf Motorrädern, die über eine nationale Betriebserlaubnis aber keine EG-Betriebserlaubnis
(gilt für serienmäßig gefertigten Motorräder bis ungefähr Mitte 1999) verfügen, dürfen
nur noch M+S-Reifen gefahren werden, die bis zum Jahresende 2017 (vor dem 1.1.2018)
gefertigt werden bzw. wurden.
• Für serienmäßig gefertigte Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis (ab ungefähr Mitte 1999)
ist die Verwendung von Reifen mit M+S-Kennzeichnung und geringerem Speed-Index in
den angewendeten EU-Richtlinien und EU-Vorschriften grundsätzlich erlaubt (Richtlinie
97/24/EG u. VO (EU) 3/2014). Für diese Motorräder regeln übergeordnete Vorschriften
die Verwendung von M+S-Reifen mit niedrigerem Speed-Index. Die Änderungen in der
StVZO § 36 greifen nicht.
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.
Hansastraße 19
80686 München
http://www.adac.de
ADAC-Info-Service 0800 5 10 11 12
(Mo – Sa 08:00 – 20.00 Uhr)
Reifenkennzeichnung und Vorschriften
Seite 11 von 11
Die Frage, welche Art der Betriebserlaubnis für ein konkretes Fahrzeug erteilt wurde, beantwortet
die Angabe in der Zeile K der Fahrzeugpapiere (siehe Bild 8). Beginnt die Typgenehmigungsnummer
mit einem „e“ oder „E“, so handelt es sich um eine EG-Typgenehmigung. Die nachfolgenden
Ziffern verweisen auf die angewendete EU-Richtlinie oder -Verordnung.Im anderen Dokument wird grundsätzlich nochmal auf folgendes verwiesen:
ZitatAuf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen
mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden.Das trifft auf unser Motorrad zu. Also keine Freigabe nötig!
20.01.6000 - IN 27034 – STAND 08-2017 -
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#46 Besten Dank für die Information und ausführliche Begründung! Die Info hatte ich so noch nicht.
Das der TKC mit neuem Speedindex kommt weiss ich, aber hat mein Händler noch nicht da. Soweit auch alles ok, hab mich dann spontan umentschieden da ich einen, bei ihm vorrätigen, Reifen brauchte.
Also am besten dann neben der Reifenfreigabe auch noch das Schreiben vom ADAC mitführen, denn zumindest bei Conti steht halt die Jahreszahl mit in der Freigabe und vor Ort mit dem Kontrolletti eine Diskussion über EU Verordnungen zu starten kann Spass machen, muss es aber nicht.
Harald; Ja, auf dem TKC waren neben der DOT 0318 auch die Buchstaben M+S zu finden.
Gruss Sven
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#47
falls mit DOT18 eine M+S-Kennung drauf ist Macht das schon jemand ausser MITAS (und das sind Ö-Reicher)? Ich muss wohl Heidenau mal wieder anschreibenMitas war ehemals Barum und das ist ein Hersteller aus Tschechien ... nix Österreich.
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#49
Wenn eh gerade jemand mit dem Thema dran ist, wäre cool wenn man Conti einfach mal das Schreiben vom ADAC weiterleiten würde und darauf hinweisen.
Ich fahr "leider" morgen mitm Auto in Urlaub und muss packen! :-9Guten Morgen,
zuerst wünsche ich bigg0r einen tollen Urlaub.
Habe Conti gestern Abend noch angeschrieben und auf die besondere Situation Conti TKC70 "T" Kennzeichnung, DOT aus 2018 und der Conti Reifenfreigabe (hier steht Bedingung für den TKC70 mit Kennzeichnung "T" Herstellungsjahr vor 2018) angefragt.
Die Antwort war recht kurz indem man darauf Hinwies das es den TKC ja auch mit "H" Kennzeichnung gebe. Auf das Schreiben des ADAC wurde nicht eingegangen.Um also in einer eventuellen Kontrolle nicht mit einer Reifenfreigabe, einem Schreiben des ADAC und ggf. noch der ausgedruckten Form der EU Verordnung herumwedeln zu müssen sollte man also am besten immer die "H" Version wählen. Denn ob ein Kontrolleur (egal ob Rennleitung oder TÜV oder wer auch immer) so tief in der rechtlichen Thematik ist wage ich zu bezweifeln.
Noch einmal vielen Dank von mir für die zusätzlichen Informationen, die super Hilfe des Forums und die tolle Umgangsart / den Umgangston hier. So soll das sein. Somit sollte dieses "Conti Thema" fertig sein.
Besten Gruss Sven
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#50 Kleines Update zum Thema M+S DOT 2017/18 usw.
Ich war letzte Woche mit der AT und Mitas E07(+) (DOT 2018 T Speed index M+S ) und 190er Aufkleber bei der ersten
Hauptuntersuchung.
Den Herrn Ingenieur hat das überhaupt nicht interessiert.
Das einzige was er sich sehr intensiv angesehen hat ist das Restprofil und die Größe.Also in Grunde genau so wie ich es vermutet habe. Alles nur Panikmache, es geht weiter wie bisher.
Die gleiche Erfahrung hatte ich übrigens mit der Rennleitung.Gruß Rainer
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