Seitliche Reflektoren abbauen

  • #1

    Hallo,


    hat sich eigentlich schon jemand die Befestigung der seitlichen Reflektoren an der vorderen Radabdeckung angeschaut? Kann man die gewaltlos entfernen?
    Weiss jemand, wie das rechtlich ist? Sind die jetzt vorgeschrieben (in Deutschland), sprich, darf man die überhaupt entfernen?


    Grüße,


    Fabian

    KTM 790 Adv R, Triumph Daytona 675, Husqvarna FE450, Ex CRF1000L HRC manuell

  • #2

    Ja, die störten mich vom ersten Bild an und ich hatte gehofft, die sind nur aufgesteckt.


    Die sind von innen an den Fenderarmen verschraubt und haben noch ein Positionspin. Die Arme sind aus zwei Schalen zusammengeklippt, auf der äußeren sitzt der Reflektor und ist von innen verschraubt.


    [attachment=4]Resize of IMG_1477.JPG[/attachment]
    [attachment=3]Resize of IMG_1481.JPG[/attachment]


    Machste die ab, haste hässliche Löcher in den Fenderarmen.


    [attachment=2]Resize of IMG_1485.JPG[/attachment]


    Ich habe mir die Dinger mit Tönungsfolie für Autoscheiben überzogen und so etwas "dezenter" gestaltet. Fallen nicht mehr so krass auf, erfüllen aber immer noch ihren Zweck.


    [attachment=1]Resize of 01 Reflektor.jpg[/attachment]
    [attachment=0]Resize of 02 Reflektor.jpg[/attachment]


    Die Teile sind zwar mit homologiert, aber da die in Deutschland nicht Pflicht sind (oder?), wird keiner krähen, wenn sie fehlen.

  • #4

    Ja, das Tönen ist ne gute Lösung. Danke für die Bilder.
    Was mich prinzipiell noch interessieren würde, ist, ob es da jetzt neue Gesetze gibt, da diese US Reflektoren ja jetzt vermehrt bei neuen Modellen kommen. Soweit konnte ich im Netz aber keine Informationen dazu finden. Vielleicht kennt sich da noch jemand aus.

    KTM 790 Adv R, Triumph Daytona 675, Husqvarna FE450, Ex CRF1000L HRC manuell

  • #5

    Das Tönen ist eine schicke Lösung. Zumal es die Funktion nicht außer Kraft setzt.
    Mir ist alles willkommen, was dazu beiträgt, nicht übersehen zu werden. Ich bin sonst nicht so ein Schisser, aber ich bin schon zwei mal gewaltsam vom Möppi geholt worden von Autofahrern, die mich nicht gesehen haben. Und dann lange Zwangspause zum Oberschenkelzusammenwachsen etc.
    Seit dem fahre ich mit Warnweste, auch wenn das nicht grade modisch aussieht.

    Schöne Grüße aus Boblas
    Matthias


    Wer sich nicht in Gefahr begibt, kommt darin um. Ernst Bloch (1885-1977)


    [b]Meine Reisen

  • #6

    Die Reflektoren sind Bestandteil der EU-Verordnung UNECE-R 41.04, auch Euro 4 genannt. Genauso wie ABS Pflicht, oder Aktivkohlefilter an der Tankentlüftung wurden die Reflektoren mit zu der Euro 4 dazugepackt. Da die aktuellen ATs aber noch nach Euro 3 homologiert sind, sollte das Abbauen kein Problem sein.

    Tripmaster Germany #041

  • #7

    Seitliche rückstrahler gehören zur ECE R53 http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2013:166:0055:0087:DE:PDF (nicht zur UNECE 41.04 http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2012:317:0001:0038:DE:PDF ; betrifft Schalldämpfer, Lärm aber ist ja eigentlich auch egal. )


    Details unter Punkt 6.12


    Im übrigen gilt § 51a der StVZO - http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51a.html - seitlche Rückstrahler (gelb, nicht dreieckig) sind an Krafträdern zulässig, aber nicht zwingend vorgeschrieben.


    Da nicht vorgeschrieben, dürfen sie entfernt werden. (Tönungsfolie "vernichtet" die ECE Prüfung der Rückstrahler und ist selbstverständlich nicht zulässig... :) )

  • #9

    Jetzt hab ich den §51a der StVZO 5x durchgelesen, aber da steht nix von gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern an Krafträdern, nur von ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen (Absatz 5). Und länger als 6 m ist die AT (hoffentlich) auch nicht, dann wärs nach §51a auch vorgeschrieben (Absatz 1).


    Demnach scheint die einzige Gesetzesgrundlage ECE R53 zu sein (danke ManfredK für die Richtigstellung).
    Allerdings bin ich nicht so richtig schlau geworden, ob diese Richtlinie zu Euro4 gehört, bzw. ab wann diese Vorschrift verbindlich wird.

    Tripmaster Germany #041

  • #10



    Beim 6. mal wäre dir Absatz 3 aufgefallen:


    (3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen.


    ECE 53 hat nichts mit ECE41 zu tun und ist 2013 unabhängig davon in Kraft getreten. Neue Hondas haben seit 2014 bereits gelbe Positionsleuchten in den Blinkern und gelbe Reflektoren an der Gabel.

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