Moin zusammen,
im Laufe eines Motorrad-Lebens sammelt sich ja durchaus die eine oder andere ABE für Zubehörteile an. So z.B. für ein Windschild, Fußrasten, Lenkererhöhung und was weiss ich noch alles. Die ABE muss ja, soweit ich informiert bin, ständig am Fahrzeug mitgeführt werden. Aber gibt es auch eine Aussage dazu, welchen Umfang die mitgeführte ABE haben muss?
Ich habe hier z.B. die ABE für eine V-Stream Scheibe. Das Original besteht aus 19 Seiten (oder eben 10 Seiten im Doppeldruck). Die CRF ist da aber nicht aufgeführt, also muss der ABE Nachtrag auch noch dazu. Das sind nochmal 4 Seiten (oder 2 im Doppeldruck). So kommt man bei der Scheibe auf 12-23 Seiten in DIN A4 (kleiner drucken geht zwar, aber dann kann der Herr Wachtmeister garantiert nix mehr lesen).
Würde es hier z.B. ausreichen, nur den ABE Nachtrag mit zu führen, in dem die CRF aufgeführt ist? Zum Tüv kann man dann ja einen ganzen Ordner mitschleppen - aber unterwegs?
Wie macht man (oder Frau) es richtig bzw. wie macht ihr es?
Grüße
Carsten