Was muss in Sachen ABE alles mitgeführt werden?

  • #1

    Moin zusammen,


    im Laufe eines Motorrad-Lebens sammelt sich ja durchaus die eine oder andere ABE für Zubehörteile an. So z.B. für ein Windschild, Fußrasten, Lenkererhöhung und was weiss ich noch alles. Die ABE muss ja, soweit ich informiert bin, ständig am Fahrzeug mitgeführt werden. Aber gibt es auch eine Aussage dazu, welchen Umfang die mitgeführte ABE haben muss?


    Ich habe hier z.B. die ABE für eine V-Stream Scheibe. Das Original besteht aus 19 Seiten (oder eben 10 Seiten im Doppeldruck). Die CRF ist da aber nicht aufgeführt, also muss der ABE Nachtrag auch noch dazu. Das sind nochmal 4 Seiten (oder 2 im Doppeldruck). So kommt man bei der Scheibe auf 12-23 Seiten in DIN A4 (kleiner drucken geht zwar, aber dann kann der Herr Wachtmeister garantiert nix mehr lesen).


    Würde es hier z.B. ausreichen, nur den ABE Nachtrag mit zu führen, in dem die CRF aufgeführt ist? Zum Tüv kann man dann ja einen ganzen Ordner mitschleppen - aber unterwegs?


    Wie macht man (oder Frau) es richtig bzw. wie macht ihr es?


    Grüße
    Carsten

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“
    Kurt Marti

  • #3

    Fakt ist: ABEs sind mitführpflichtig als Original. Das kann natürlich auch ein PDF sein.


    TÜV Bericht ist natürlich ebenso wie der Fahrzeugschein mitzuführen.

  • #4


    seit wann ist der HU Bericht mitzuführen ??? Sicher nicht.
    Auf dem Kennzeichen ist eine Plakette geklebt und im Fzg.- Schein ist die nächste fällige HU eingetragen.
    Der HU Bericht ist kein s.g. mitführpflichtiges Dokument.
    btw. wenn die HU bei GTÜ, Dekra o.a. durchgeführt wird gibts auch keinen TÜV Bericht.


    DIe ABE sollte dabei sein, eine Alternative ist einscannen und auf dem Smartphone mitführen.
    Von Papier steht nirgends was.
    Weiter kann man den ganzen Rummel bei Gelegenheit eintragen lassen.


    VG

  • #6

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    Weiter kann man den ganzen Rummel bei Gelegenheit eintragen lassen.


    VG
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    Das ist so nicht unbedingt richtig. Teile die über eine ABE verfügen, werden von den meisten Zulassungsstellen nicht mehr eingetragen. Diese Erfahrung durfte ich letztes Jahr beim Landratsamt WT machen. Wollte auch das Bündel ABEs los werden, würde aber nix draus.


    Grüße aus dem wilden Süden,
    Allgeier72

  • #7

    Ich hatte es bisher immer mit EG ABE zu tun, also die mit der E-Nummer.


    Da braucht Ihr nix mit Euch zu führen.


    Grüße
    Claus

    Lieber Altersstarrsinn als gar keine Meinung. 8)

  • #8


    Weiter kann man den ganzen Rummel bei Gelegenheit eintragen lassen.


    VG
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    Das ist so nicht unbedingt richtig. Teile die über eine ABE verfügen, werden von den meisten Zulassungsstellen nicht mehr eingetragen. Diese Erfahrung durfte ich letztes Jahr beim Landratsamt WT machen. Wollte auch das Bündel ABEs los werden, würde aber nix draus.


    Grüße aus dem wilden Süden,
    Allgeier72
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  • #9


    Das ist so nicht unbedingt richtig. Teile die über eine ABE verfügen, werden von den meisten Zulassungsstellen nicht mehr eingetragen. Diese Erfahrung durfte ich letztes Jahr beim Landratsamt WT machen. Wollte auch das Bündel ABEs los werden, würde aber nix draus.


    Grüße aus dem wilden Süden,
    Allgeier72
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    ....warst du mit den ABEs nur bei der Zulassungsstelle?
    Eintragungen in die Papiere macht der TÜV. Mit diesen Unterlagen anschließend zur Zulassungsstelle um es vollends einzutragen.

  • #10

    Im Grunde steht es ja auch in der ABE. "dieses Dokument ist mitzuführen und auf verlangen den Zuständigen Personen auszuhändigen" Oft wird man schlauer wenn man dort mal reinliest. Sofern man einiger Maßen mit dem juristischen Deutsch klar kommt.

    abenteuerliche Grüße


    Ron

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