M+S Reifen und die StVZO ;-)

  • #1

    Wenn jemand mal einen Prozess wegen der EU Reifen Geschichte durch hat, um zum Beispiel seine Punkte in Flensburg wieder loszuwerden, so möge er doch mal seine Erfahrungen hier mitteilen. Gerne auch anonym mit einem extra Account.


    Recht hanen und Recht bekommen, sind ja doch manchmal unterschiedliche Dinge.


    Gruss
    iceman

  • #2

    Naja - bisher gehe ich auf "Nummer Sicher" und fahre den Pirelli Scorpion Rally STR, der hat den Geschwindigkeitsindex V (bis 240 km/h).
    Ich frage mich, als Laie, der ich bin, warum andere Hersteller keinen Reifen mit V fabrizieren, obwohl es doch offensichtlich möglich ist.
    Übrigens denke ich für die SD06 ist nur Index H erforderlich, denn in der Zulassungsbescheinigung Teil II (EG Übereinstimmungsbescheinigung) heißt es:

      Achse 1 90/90-21M/C 54H (200kPa) 21 x 2.15


      Achse 2 150/70R18M/C 70H (250kPa) 18M/C x MT4.00


    Tja - ein endloses Thema ...

    already retired - but not tired at all avd5l73g.gif

  • #3


    Eine UBB/Hersteller kann die StVZO gar nicht außer Kraft setzen.
    Und außerdem gelten UBBs nicht mehr. Jede Änderungen an Reifen (Größe/Speedindex) muss eingetragen werden. Beim Speedindex nur dann, wenn er niedriger als vmax is.
    Niedriger als vmax is ab 2018 sowieso nicht mehr zulässig. Egal ob M+S oder nicht.
    Quellen dazu findet ihr zu Hauf im Internet oder beim TÜV.

  • #4


    Es geht dabei um die Geräuschemissionen des Motorrads. Die Angabe im Schein bezieht sich auf alles was krach macht am Mopped. Motor, Reifen, Kette usw.

  • #5


    Da frage ich mich dann aber, wie man eine KTM 790@R mit Karoo 3 als Erstausrüsterreifen mit Speedindex R zugelassen bekommt, wenn in den Papieren aber V steht. Hier klebt eben serienmäßig ein M+S Sticker im Cockpit? Bei mir nun übrigens zusätzlich ein zweiter mit Q-Index :D

  • #6

    Hallo Jungs,
    die Diskusion ist genauso zielführend wie die Frage nach Schneeketten im Winter.
    Es gibt passende Reifen mit Geschwindigkeitsindex und gut iss.
    Wenn's richtig Wintert fährt Eh keiner mehr eine AT.
    -> s.Tirol...
    Und im Gelände, ..... sind die Kontrollen weniger, so what?
    Machts halblang..
    Gruß
    Th.

  • #7

    Ich glaube hier wird, inbesondere im Winter, mehr über Winterreifen diskutiert, als damit gefahren wird.


    Gruß
    Claus

    Lieber Altersstarrsinn als gar keine Meinung. 8)

  • #8

    Hi,
    genau, und das sagt die StVo, - gerade mal gegoogelt:
    Seit 2010 hält die StVO präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO).
    Wer fäht da Motorrad?
    Evtl. ein paar verrückte Finnen.
    Da gibts sogar welche mit Spikes.
    Gruß
    Th.

  • #9


    Genau das ist das Problem. Sie bekommen die EG-Typengenehmigung........ jetzt rufe mal die Freigabe auf der Metzeler Seite ab.... hab ich gerade gemacht und dort steht in der Unbedenklichkeitsbescheinigung:



    Das Problem bei euch in D ist die nationale Gesetzgebung. Grundsätzlich herrscht in EU-Europa ja der Rechtsgrundsatz EU-Recht kommt vor nationalem Recht, aber es wird natürlich für euch schwierig im Falle einer Beanstandung als Privatperson mit eingeschränkten finanziellen Mitteln das EU-Recht gegen das nationale Recht durch zu setzen.


    KTM, und auch andere nichtdeutsche Hersteller lassen nach EU-Recht homologieren, und überall außerhalb Deutschlands ist dann die Verwendung von grobstolligen Reifen mit einem niedrigeren V-Index wie in den Papieren eingetragen, kein Problem.


    Mal schauen, wie lange das bei euch noch dauert, bis da die Gesetzgebung wieder einen Schritt zurück macht. Ein Papier eines Reifenherstellers gibt hier mMn noch keine Rechtssicherheit.
    Aber Deutschland hat ja, vor allem aufgrund der fehlenden Geschwindigkeitsbegrenzungen immer schon Probleme bei Reifenzulassungen gehabt bzw. gemacht.
    Während anderswo in Europa eine Reifenfabrikatsbindung nie ein Thema war, war es das in D schon. Auch die Verwendung von unterschiedlichen Reifen vorne und hinten war überall anders möglich und legal - nur in D nicht. Alles Probleme, deren Wurzel in der möglichen freien Tempobolzerei auf Deutschlands Autobahnen liegt. Aber die wird ja gehütet und verteidigt wie ein goldenes Kalb ....

  • #10


    Ich glaube, dass Thema ist hier nicht der Winterreifen an sich, sondern eher der Offroadreifen mit M+S Kennung, damit man diesen eben auch mit geringerem Speedindex legal nutzen kann. Und dieses eben auch das ganze Jahr.

  • Hey,

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