Neuregelung zu Motorradreifen - Reifenfreigaben wertlos

  • #51

    ja, also das mit der M+S Kennung liest man inzwischen überall immer häufiger. Scheint also so zu sein.

    Ganz so einfach ist die Geschichte aber dann doch nicht: durch die für Beginn 2019 erfolgte Neuregelung (mit der sämtliche Reifenfreigaben ihre Gültigkeit verloren haben) muss nämlich die Größe und Bauweise exakt mit der in den Papieren genannten übereinstimmen. Im Falle der 2017er AT ist das 150/70R18

    Viele der Reifen, die nur einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex können (zum Beispiel Heidenau K60) sind Diagonalreifen, also 150/70-18 (- statt R, also Diagonal-statt Radialreifen)

    Diese dürfen nur nach Abnahme durch TÜV gefahren werden.

  • #52

    Naja, aber zumindest gibt es ja ein Paar, wie den anakee wild, der mir in meinem mitas 09 thread empfohlen wurde.


    Und zum Thema TÜV: da wo ich bisher gefragt hab, kam es mir so vor, als wollten die keine Eintragungen vornehmen in diesem Thema, wieso weiß ich nicht.

    Was kostet so eine einzelabnahme / Eintragung eigentlich und was würde dem TÜV so eine Eintragung erleichtern?

    (Z.B. ne COC der 2028er, die eine Sonderbereifung homologised hat, alte Reifenfreigsbe/ Unbedenklichkeitsbescheinigung / Empfehlung des Reifenherstellers etc..?)

  • #53

    Auch diese Fragen beantwortet Dir am besten Dein Sachverstaendiger.


    Zu eigentlich Pruefung kommt dann noch ein Besuch bei der Zulassungsstelle, um die Papiere aendern zu lassen. Je nach Deinem Wohnort kostet dieser 2te Schritt ca. 12€ und momentan vor allem evtl. viel Zeit.

  • #54

    Wenn du was in der Hand hast auf das sich der Prüfen absichern kann kostet es ca. 50€ .

    Bei Eintragungen ohne Freigaben etc. sind bis zu 250€ leicht möglich.

  • #55

    Ich hab meinen Prüfer das auch mal gefragt (er ist kein Gutachter, nur Prüfer aber die haben auch einen Gutachter im Betrieb) und er meinte das kommt ganz darauf an, was du eintragen willst.


    Andere Reifenbauart kennt er nicht, dass das jemals eingetragen wurde und die wüssten auch nicht, was genau sie da prüfen sollten. Daher werden die das voraussichtlich ablehnen. Höchstens bei TÜV im Ex-Westen oder bei Dekra im Ex-Osten.

    Bei anderen Reifendimensionen gibt es 2 Fälle zu unterscheiden:

    Wenn du alte Zoll-Reifengrößen in den Papieren stehen hast (zum Beispiel CRF250L) und willst einfach die metrischen äquivalente eingetragen haben dann geht das sehr einfach. Da gibt es einfach Übersetzungstabellen. Zum Beispiel die 3.00-21 der CRF250L lässt sich leicht in eine 90/90-21 umschlüsseln, da die beide zueinander äquivalent sind.

    Wenn du aber wirklich eine andere Reifengröße eintragen willst muss zum einen der Bauraum geprüft werden (inkl. dynamischer Verformung bei hohen Geschwindigkeiten) und - oftmals das Hauptproblem - Tacho. Jede Änderung der Reifengröße hat einen Einfluss auf den Reifen-Durchmesser. Selbst, wenn sich nur die Breite ändert (zum Beispiel 130/80-17 zu 140/80-17), ändert sich auch die Höhe und damit der Durchmesser. 80% von 130 sind halt weniger als 80% von 140. Falls an dem Rad die Geschwindigkeit gemessen wird hat das deshalb auch einen Einfluss.

    Was dabei nie passieren darf ist, dass der Tacho auf einmal weniger anzeigt, als vorher. Da gibt es tatsächlich keine Toleranz für. Wenn der Tacho auf einmal mehr anzeigt, als vorher gibt es da gewisse prozentuale Grenzen, die eingehalten werden müssen.

    Wenn man zum Beispiel von 130/80-17 auf 140/70-17 wechseln möchte wäre das ggf möglich.

    Ist aber ein sehr komplexes Thema. Daher gibt es manche Prüfer, die das einfach prinzipiell ablehnen und manche, die auf Reifenfreigaben des Herstellers bestehen und da einen reinen Papierakt draus machen. Jemanden zu finden, der ohne Papiere so eine Eintragung macht ist aufwändig

  • #56

    Ich möchte halt einfach nen Reifen mit exakt gleichen Angaben außer dem Speedindex eintragen lassen, damit ich auf der AT (MS)reifen, die bisher erlaubt waren und nur wegen zu hoher vmax rausfallen, legal fahren darf.


    Also dürfte das weder ne Größenänderung noch eine andere Reifenbauart sein (oder?)

    Bspws. den anakee wild, der einfach nen anderen Speedindex hat, aber sonst identische Werte zu denen in meinem Kfz Schein aufweist, inkl vorn Diagonal und hinten radial. Aber eben nur Geschw.klasse Q oder T hat


    In meinen Augen nichts wirklich Außergewöhnliches oder gar Außerirdisches

  • #57

    Meine Erfahrungen für den rechtskonformen Einsatz eines Heidenau K60 Scout mit aktueller DOT-Nr. auf einer CRF1000-SD04, Baujahr 2016 sind folgende ...

    1.

    Man besorge sich die Kopie der EU-Übereinstimmungsbescheinigung einer SD06 (die mir vorliegende wurde 03/2019 erstellt), darin dürften eingetragen sein unter Punkt 9. Bemerkungen -> Alternative Bereifung ->

    Achse 1: 90/90-21 M/C 54S M+S

    Achse 2: 150/70B18 M/C 70Q M+S

    2.

    Ausdrucken der aktuellen Freigabe, zu beachten ist dabei die zweite Seite, die einem beim Laden der eigentlichen Freigabe "begegnet" (siehe Anhang)

    3.

    Mit diesen Schriftstücken den Mitarbeiter einer Prüforganisation persönlich kontaktieren und unter ausdrücklichem Verweis auf die in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung der SD06 eingetragene Alternativbereifung um die Möglichkeit nachsuchen, dies auch für die SD04 zu realisieren.

    Der Geschwindigkeitsindex "T" wäre ja schon ausreichend.

    Bitte keine Typ- und Fabrikatsbindung zulassen.

    Die Anschrift einer anderen Prüforganisation sollte man durchaus gespeichert haben.

    4.

    Ich gebe keine Garantie, mit diesem Ansinnen generell Erfolg zu haben, denn die Meinungen/Einstellungen zu dieser Problematik sind sowohl "organisations-" als auch "personengebunden" ;)


    Grüße von Peter aus L


    Nachsatz -> meine Erfahrungen aus Febr. bis April 2020 beziehen sich ausschließlich auf den Heidenau K60 Scout ...


    SD04 - 03/2016 - Tricolor - ABS - Schalter - OEM-Hauptständer  K60 Scout  Zumo 595 + "Vlad"

    Das ist mir wichtig -> http://www.zweirad-rallye.de/

  • #58

    Bevor Du übers Eintragen redest, geh' doch einfach mit dem COC und der Freigabe zu Deiner Prüforganisation des geringsten Mißtrauens ... fragen allein kostet nicht mal was ... und Du hast Informationen aus erster Hand.


    Peter

  • #59

    So wed ich es auch machen, PeterLE

    Aber da dies hier ja ein Forum ist war ich so frei und habe euch mal nach euren Erfahrungen gefragt bzw. die Diskussion angeregt, die unser Forum ja ausmacht. :)

    danke für deine ausführliche Schilderung und die Bestätigung meines Vorhabens.


    Frage noch dazu:

    Also hast du eine allgemeine Eintragung hinbekommen, die generell eine Montage „langsamerer“ Reifen erlaubt, sofern die übrigen Spezifikationen eingehalten werden (Tragfähigkeitsindex, relative Höhe, Diagonal / Radialbereifung vorn/hinten,…)?



    Nun wieder @all:

    Kennt jemand zufällig im Raum Münster NRW und oder Kreis Unna eine Prüforganisation des „geringsten Misstrauens“, die einem die Fragen beantworten oder sogar diese Eintragungen vornehmen wird?

  • #60

    Mal unabhaengig davon, wie problematisch die Eintragung jeweils war, haben sich bislang alle TueV-Pruefer, mit denen ich sowas besprochen habe, immer alle Zeit der Welt genommen, um Probleme zu verstehen oder Auflagen zu recherchieren: Zusatztank, Rallyeverkleidung, Fahrwerksaenderungen, Fussrasten ...


    Man koennte fast meinen, dass sie von ihrem Tagewerk gelangweilt sind, seitdem sie fast nichts mehr selber beurteilen und eigentlich immer die Verantwortung auf die Gutachten Dritter abschieben sollen ...

    :zwinker:

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