Honda Deutschland kann oder will eine Mailanfrage von mir nicht beantworten, deshalb wende ich mich an die wirklich Professionellen unter Euch hier im Forum. Es geht um die Jahresinspektion, welche ich innerhalb der Garantiezeit meiner CRF 1000 L natürlich vorschriftsmäßig in Auftrag geben will. Meine Kilometerleistung ist recht niedrig, weshalb die "Jahresinspektionen" hier zur Anwendung kommen. Die 1000km - Inspektion war im März 2019, folglich sollte ich jetzt im März 2020 wieder vorstellig werden, mit 6500 km auf dem Tacho. Ich halte es aber im Interesse des Materials für angezeigt, die Inspektion mit dem Ölwechsel ab sofort erst direkt vor den viermonatigen Winterpausen im Oktober durch zu führen, eben damit das mit korrosiven Bestandteilen angereicherte Altöl nicht so lange im Motor verbleibt - so hatte ich das bisher mit all meinen Maschinen gehandhabt. In diesem Falle hätte ich das Zeitintervall auf 19 Monate ( und etwa 9000km) ausgedehnt, aber die Inspektionen sowohl in 2019 als auch 2020 durchführen lassen. Ist das noch Garantiekonform? Der Vorschlag, jetzt sowohl im März als auch gleich wieder im Oktober eine Jahresinspektion zu machen könnte von kaufmännischer Seite durchaus an den Kunden herangetragen werden, halte ich aber angesichts meiner geringen Fahrleistung für eine weniger vertrauensbildende Vorgabe. Wer hat dazu - außer einer persönlichen Meinung - auch genauere Erfahrungen oder Informationen? Vielen Dank!
Zeitintervall bei Inspektionen innerhalb der Garantiezeit
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#2 Sofern Werksgarantie noch vorhanden ist, würde ich mich an die Regel halten: KM Intervall und Zeitintervall, was als erstes voll ist, wird gültig. Wer wenig fährt also jedes Jahr, wer mehr fährt alle 12000km oder was halt vorgeschrieben ist.
Nach der Garantie würde ich nur noch nach den Kilometern gehen, das hat mir meine Beamerwerkstatt sogar gesagt und redet damit sogar gegen das eigenen Geschäft.
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#3 Sofern Werksgarantie noch vorhanden ist, würde ich mich an die Regel halten: KM Intervall und Zeitintervall, was als erstes voll ist, wird gültig. Wer wenig fährt also jedes Jahr, wer mehr fährt alle 12000km oder was halt vorgeschrieben ist.
Nach der Garantie würde ich nur noch nach den Kilometern gehen, das hat mir meine Beamerwerkstatt sogar gesagt und redet damit sogar gegen das eigenen Geschäft.
Danke für die Antwort Olli, aber es ist ja nicht immer die Rede von 12 Monaten. Das Zeitintervall wird auch manchmal einfach "Jahresinspektion" genannt. Darauf bezieht sich die oben genannte mögliche Option. Verliere ich den Garantieanspruch nach 19 Monaten?
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#4 Danke für die Antwort Olli, aber es ist ja nicht immer die Rede von 12 Monaten. Das Zeitintervall wird auch manchmal einfach "Jahresinspektion" genannt. Darauf bezieht sich die oben genannte mögliche Option. Verliere ich den Garantieanspruch nach 19 Monaten?
Unter umstände ja
Wenn was ist und du hast die 12 Monate überzogen könnten Sie die Garantie verweigern.
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#5 Hatte das Thema mal mit meinem Händler: nach der Einfahrinspektion bei 1000km tickt die Uhr für ein Jahr oder bis 12000km. Wie geschrieben was eher kommt. Hast du nach 6 Monaten die 12000 voll geht es während der Garantiezeit zur Inspektion. Danach wieder 12000km oder ein Jahr.
Fährst du viel kann es sein dass du 3 Inspektionen im Jahr hast. Oder wie andere die ihre Maschinen nach 3 Jahren mit 1500km verkaufen und 3 Inspektionen hatten.
Ingo
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#6 Der Hersteller gibt dir Garantie als freiwillige Leistung unter SEINEN Bedingungen. Ist die Garantiezeit vorbei, kann man machen was man will. Selbst die 12000km sind früh genug, wenn man die AT nur herumrollen lässt. Fährst du damit auf der Rennstrecke, sind 1000 km schon zu viel.
Also, Garntiezeit, brav alles machen, was im Büchlein steht, danach halt nach km die Werkstatt besuchen.
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#7 Danke, die Antworten fallen ja alle ziemlich eindeutig aus. Bei Gelegenheit werde ich als letzte Option noch meine Werkstatt damit konfrontieren und das Ergebnis hier einstellen. Dass Honda Deutschland sich aber bisher noch zu keiner Stellungnahme bequemt hat finde ich schon etwas befremdlich.
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#10 12 Monate sind keine 19 Monate.
Ich verstehe nicht ansatzweise, wie man darauf kommen kann, dass eine Überziehung von 60% folgenlos für die Garantie bleiben kann.
Wäre ja nett den Text zu lesen bevor man große Sprüche klopft. Ich habe ausdrücklich auf das mögliche Schlupfloch "Jahresinspektion" hingewiesen. Finde ich aber super dass sich ein begnadeter Rechenkünstler meiner Frage angenommen hat.
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