Zeitintervall bei Inspektionen innerhalb der Garantiezeit

  • #11

    Seit wann ist Jahresinspektion ein Schlupfloch? Wie naiv bist Du eigentlich?

    Honda - und alle anderen Hersteller - haben klare Regeln, wann Garantiebestimmungen als erfüllt gelten.

    Aber mach doch, Du kannst ja dann hier über Deine Erfahrungen berichten.

  • #12

    Locker bleiben, hier noch eine naive Frage:

    Habe die 1000er Inspektion jetzt in der Winterpause beim einlagernden Freundlichen erledigen lassen.

    Wenn ich jetzt in 2020 sagen wir 8000 km fahre, klar, Jahresinspektion in der nächsten Winterpause.

    Ich frage mich, ob ich dann in 2021 schon nach 3000 weiteren km wieder zur 12000er Inspektion muss ?


    Gruß marin

  • #15

    Also wenn du 2020 8000km fährst und Service machst, ist dein nächster bei schlag mich tot bei 20 000km fällig

    Aber nur wenn du die 12 000km voll bekommst

    585211_5.png NC 700 X DCT 07/13-07/22 odometer_585211.png:biker2:;(

    1004355_5.png Africa Twin DCT_03/19 odometer_1004355.png:auto-dirtbike: Senon hat ausgedient :zwinker:


    1208537_5.png EsseEsse 9+_______ 03/21 odometer_1208537.png :happy-smileyflower::biker1::happy-smileyflower:

    1277972_5.pngKona E 64KW_____08/21 odometer_1277972.png:happy-smileyflower::auto-rally::happy-smileyflower:

  • #16

    Danke Harald, so vermute ich auch.

    Stutzig macht mich die 24 tkm Inspektion mit den Sonderarbeiten wie Ventilspielkontrolle.

    Werde ich dann wohl vorziehen.. Zukunftsmusik.

    Ich glaube, ich fahre einfach mehr als bisher <grins>


    Cheers

    marin

  • #18

    ...Also... bei allen tollen Tips: es ist keine Garantie- sonderen eine Gewährleistungsfrage. Diese richtet sich nicht nach der Firmenphilosophie sondern hat klare gesetzliche Regelungen.


    https://www.autobild.de/artike…rzeuggarantie-891355.html


    ganz informativ aber nicht repräsentativ.


    Am Ende entscheidet im Streitfall auch nicht der Hersteller bzw. Verkäufer darüber, ob die Gewährleistungspflicht greift oder nicht sondern die Schiedsstelle oder ein Gericht. Sollte ein Schaden während der Gewährleistungszeit entstehen, der bei Einhaltung der Inspektionsintervalle vermieden worden wäre gehe ich davon aus, dass der Verkäufer - inkl. einer geringen Toleranz - von der Haftungspflicht befreit wird. Hätte die Einhaltung der vorgeschriebenen Inspektion den Schaden nicht vermeiden können ist es wahrscheinlich dass ein Gericht bei Streitigkeiten die Erfüllung der Sachmängelhaftungspflicht einfordern wird.

    Eine Überziehungstoleranz von 0 km oder 0 Monaten halte ich für weltfremd und vom Kunden im realen Leben nicht für erfüllbar. Bei einer freiwilligen Garantie mag das noch angehen, auch bei der Gewährung von Kulanz, sicher nicht bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungs- bzw. Sachmängelhaftungspflicht.

    RD04 + SD04

  • #19

    Um Himmels Willen nein. Bei Fragen zu Garantien und Gewährleistungsansprüchen würde ich mich an meinen fHH wenden und nicht an ein Forum.

  • #20

    Hallo marin, auch ich kann keine verbindliche Auskunft geben, aber wir liegen von der Fragestellung her recht nahe beieinander. Meine Anfrage an den Kundensupport von Honda habe ich auch gerade wiederholt nachdem entgegen der Aussage sich zeitnah zurückzumelden schon wieder einige Tage vergangen sind. An meine Werkstatt wende ich mich jedenfalls als allerletzte Instanz, denn deren vielleicht vorschnell geäußerte Auskunft werden die dann nicht mehr zurücknehmen können.


    Bei meinem 5er BMW habe ich eine recht kundenfreundliche Regelung erfahren: Direkt nach einer großen Inspektion zeigte das Display die nächste fällige Inspektion schon in 5000 km an. Das hat mich sehr verwundert, sind doch die gewohnten Intervalle mit meinen zuvor gefahrenen BMW´s mit meist über 50.000 km ohne Zeitvorgabe immer wesentlich größer gewesen. Nach Rücksprache mit dem Serviceberater erfuhr ich, dass die Anzeige sicherheitshalber von dem Extrem ausgeht, einen sehr sportlich veranlagten "Vielbremser" vor sich zu haben. Der Bordcomputer ging bei meinem damaligen Kilometerstand von 45.000 davon aus, dass rein theoretisch die Bremsbeläge nach weiteren 5000 km fällig sein könnten - eine reine Sicherheitsmaßnahme. Tatsächlich kommen aber Verschleißsensoren zum Einsatz welche die Fälligkeit direkt anzeigen, nur dann ist der Werkstattaufenthalt auch angeraten bzw. im Zuge der Gewährleistung erforderlich. Inzwischen stehen 64.000 km auf dem Tacho und der Bordcomputer zeigt immer noch die nächste Inspektion in 5000 km an....

    Der Oggersheimer
    Aktuell nur noch die Suzuki V-Strom 800 DE.

    Zuvor XT660Z Ténéré, CRF 1000, XRV 750, zwei XT 600Z ("Ur-Ténéré), drei SR 500, drei XJ 900, zwei KLR 650, zwei Pegaso 650, KLX 250, ST 1100 Pan European, FJ 1200, zwei VFR 750, vier(!) XF 650 Freewind, DL 650 und DL 1000 V-Strom, VN 900, CX 500, zwei 125er (Madass, Fox), 100er Hercules, zwei Garelli 50 Mokick Cross, Motobécane Mofa Moby 50, Yamaha Blaster 200 (Quad), Suzuki LT 80 (Quad) und eine verunfallte 100er Adler in Teilen...

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