Fahrverbote am WE und Feiertags

  • #332

    Bin dabei.

    Lernen durch Schmerzen war schon immer vom Erfolg gekrönt.

  • #333

    Ich hätt noch n Beutel Kies beizusteuern. Mag diesen Lärm auch nicht

    meine Vergangenheit: Yamaha RD 200 bj 77, Honda CB 400N, Kawasaki GT 550, Kawasaki Zephyr 750, Honda VFR 750 rc36, Honda CBR 1100 XX Super Blackbird, Honda CBF 1000, Triumph Tiger 1050, Honda VFR1200 DCT Crosstourer , Honda Africa Twin Adventure Sports DCT 2020

  • #334

    Wirklich nicht zu fassen. Was für dumme, egoistische Menschen es gibt.

    Ich hätte allerdings nie gedacht, dass das GS-Fahrer sind.

    Genial wär‘s ja, wenn die Polizei wirklich solche Foren durchkämmen und die Übeltäter gleich zu Haus „abholen“ könnten.

    Aber dafür ist das Thema wahrscheinlich noch nicht wichtig genug - im Vergleich zu schlimmeren Vergehen meine ich.

  • #335

    Sorry...es sind keine GS-Fahrer sondern es sind die Cruiser-Fahrer mit Ihren R1200C.

    Vor zwei Wochen hatte ich hier einen C-Fahrer dem ich die Maschine einstellen sollte, damit das Geruckel (KFR) endlich aufhört.

    Bei BMW hat der Kunde schon einige hunderte hingelegt, ohne Erfolg.

    Als ich die gezogenen Hülsen gesehen hatte, war meine Arbeit schon beendet.

    Das gezetere hätte ich aufnehmen sollen.

    Ich wäre unverschämt und obendrein doch keine Polizei und und und.....er käme ja auch von 350km extra zu mir gefahren....

    Ganz einfach habe ich das Erklärt:

    Ich als Fachkundige Person, die an so einen manipulierten Abgassystem eine Arbeit verrichtet, macht sich als Mitwissender

    auch noch Strafbar.

    Auf Wiedersehen. Kommen Sie bitte wieder mit den Hülsen im Endtopf.

    Ich glaube den sehe ich nie wieder.

  • #338

    Steht tatsächlich normalerweise in jeder ABE so drin aber das gilt nur bei sich beeinflussenden Sachen. Du darfst nicht einen Lenker mit ABE und eine Lenkererhöhung mit ABE montieren, weil die ABE nur bescheinigt, dass ein Serienfahrzeug mit dieser einen Modifikation noch innerhalb der Regularien bleibt (in dem Fall: Züge und Leitungen werden nicht gespannt, keine Einschränkungen des Lenkeinschlags usw). Das ist nur möglich, wenn beide zusammen in einer ABE aufgeführt sind, was normalerweise nur bei selbem Hersteller der Fall ist oder bei engen Kooperationen.

    Wenn ein Teil dagegen eine E-Nummer hat wird damit bescheinigt, dass es keine relevanten Änderungen am Original Zustand gibt. Daher dürfen sich beeinflussende Sachen mit E-Nummer auch zusammen verwendet werden. (glaube ich, bei dem Teil bin ich mir aber nicht 100% sicher).

    Es ist aber überhaupt kein Problem, eine Lenkererhöhung mit ABE und einen Blinker mit ABE zu montieren. Die beiden beeinflussen sich nämlich nicht gegenseitig.

  • #339

    :thumbup::prost::prost::prost::prost::prost::prost::prost::prost::prost::prost:

  • #340

    Mir wird vorgeworfen, das ich mit zweierlei Maß arbeite.

    Auf der einen Seite, jage ich Hülsenzieher ( Betriebserlaubnis erloschen ) vom Hof und auf der anderen Seite bediene ich Kunden mit Zach-Endtöpfen. ( ABE vorhanden )

    Diese Zach sind um das zigfache Lauter als die "Hülsenlose", aber alle haben eine ABE und keiner hat daran manipuliert.

    Folgedessen bediene ich Kunden mit Abgasanlagen die eine gültige ABE haben. Das muss mir nicht gefallen, aber diese

    Anlagen sind Gesetzeskonform.

    Hier mal ein "Klangbeispiel" von einer Zach-Anlage.

    Was natürlich "Anwohner" in Lärmbelasteten Ortschaften nicht interessiert...die Zach haben deutlich bessere Abgaswerte

    als die originalen Endschalldämpfer.

    Zachanlage

    Matthias

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