Da war aber ein Fehler drin. Ein Teil der Neuregelung ist, dass alle wie auch immer gearteten Reifenbindungen für Fahrzeuge, die eine EU Typgenehmigung haben, entfallen sind. Völlig egal, was da in den Papieren steht.. Reifenbindungen sind für halbwegs moderne Fahrzeuge (alles ab irgendwann 99 oder 2000) hinfällig.
Zum Geschwindigkeitsindex ist die Lage etwas kompliziert.
Mit der 2018er Neuregelung sind gemäß StVZO M+S Reifen entfallen und stattdessen kamen die "echten" Winterreifen mit der Berg-Schneeflocke, die es aber für Motorräder nicht geben kann.
In der deutschen StVZO stehen M+S Reifen nicht mehr drin.
Aber
In der EU Gesetzgebung stehen die noch mit drin, mit entsprechender Regelung zu sticker im Cockpit usw. Eine ganze Weile lang haben Reifenhersteller argumentiert, dass EU Recht über deutschem Recht steht und damit die nach EU Recht weiterhin vorhandene M+S Regelung immernoch gilt.
Zumindest Heidenau ist davon aber inzwischen auch wieder ab gekommen.
Die 2019er Neuregelung bezieht sich vor allem auf Reifen mit abweichenden Dimensionen als in den Papieren. Durch diese Neuregelung darf zum Beispiel der Heidenau nicht mehr auf der AT gefahren werden. Die AT fordert nämlich 150/70R18, Heidenau fertigt aber nur Diagonalreifen mit 150/70-18. Was eine andere Reifendimension ist.
In der Regelung steht auch mit drin, dass der Geschwindigkeitsindex gleichwertig oder höher sein muss aber das war vorher auch schon so und die Winterreifenregelung "überschreibt" das. Sonst müsste man sich ja auf einmal auch am Auto alle Winterreifen mit niedrigerem Speedindex eintragen lassen. Dem ist nicht so.
Was man nicht sicher weiß ist, ob die im EU Recht noch vorhandene (im deutschen Recht aber nicht mehr), alte Winterreifenregelung mit M+S Symbol auf Motorräder weitehrin anwendbar ist, oder eben nicht.
Frag am besten einfach mal per Mail beim gewünschten Hersteller nach.