Ich dem Fall gibt es keinen Versicherer. Das Land Brandenburg ist Eigenversicherer. Haben sie mir in ihrer ersten Antwort direkt mitgeteilt. Und wenn die sich quer stellen (was sie aktuell tun), kann ich bis zum Sankt Nimmerleinstag warten, bis die einen Gutachter beauftragen.
Der beste Freund meines Bruders (und regelmäßiger Mitfahrer bei meinen alljährlichen Himmelfahrt- und Alpentouren) ist allerdings HU Prüfingenieur und der kennt ein paar Gutachter. Einer davon macht das Gutachten nächste Woche, wenn das Land Brandenburg sich weiter quer stellt.
Das Gute: sie haben sich jetzt ein wenig selbst in die Ecke manövriert. Sie haben mir geantwortet und lehnen sie Zahlung ab. Die Begründung: 3 Tage vor meinem Sturz gab es an der Stelle Ausbesserungsarbeiten am kurveninneren "Bankett". Sie haben jetzt behauptet, dass sie nach Abschluss der Arbeiten eine Kontrollfahrt gemacht hätten und alles sauber gewesen wäre. Vielleicht hätte ja ein KFZ die Kurve geschnitten und den Rollsplit von der reparierten Stelle auf die Straße getragen.
Nur: da ist innen eine Leitplanke. Ich halte es für sehr schwer möglich, die Kurve zu schneiden, ohne dabei die Leitplanke zu berühren. Außerdem beginnt der Rollsplit auf dem Asphalt genau auf der Höhe, auf der sie auch die Ausbesserungen gemacht haben. Das KFZ hätte also unter der Leitplanke durch quer zur Straße fahren müssen, um den Split von der ausgebesserten Stelle auf den Asphalt zu tragen. Schwerlich vorstellbar. Davor ist der Randstreifen großzügig mit Wiese bewachsen, sodass es auch nicht geht, dass ein Auto vor Beginn der Kurve den Asphalt verlassen und dabei den Dreck auf den Asphalt getragen hätte.
Es ist also offensichtlich, dass die dort schlicht nicht sauber gereinigt haben und der normale Verkehr in nur 3 Tagen noch nicht genügend Zeit hatte, die Straße zu "reinigen". Und bei Dreck durch Straßenarbeiten ist die Rechtslage sehr viel klarer, als bei Überbleibseln vom Winter-Streuen. Es gab davor keine Warnung vor der Kurve, vor Rollsplit oder vor allgemeinen Gefahren.
Ich habe ihnen jetzt nochmal mehr oder weniger geschrieben Summe x für durch mich selbst durchgeführte technisch notwendige Reparaturen und Ersetzungen (Kleidung) und ich schlucke die kosmetischen Schäden und den Wertverlust selbst, weil ich keine Lust auf einen Rechtsstreit habe. Wenn Sie auf das Angebot aber nicht eingehen, gehe ich zum Anwalt und der wird dann die volle Forderung von voraussichtlich etwa Summe x mal 3 an Reparaturkosten (mit deutschen Ersatzteilpreisen in der Werkstatt, inkl. kosmetischer Schäden) plus ggf Schmerzensgeld und entstehende Kosten für Anwalt und Gutachter einfordern.
Selbst, wenn mir am Ende eine 50% Teilschuld zugesprochen werden würde (wobei ich aktuell nicht sehe, wofür das sein sollte) kommt die das dann teurer.
Ich werd mir wohl schon mal einen Anwalt suchen.