Grundsätzlich gilt auch beim Kauf beim Händler gekauft wie gesehen. Es gab aber über die Jahre mehrere Urteile, die sich um verdeckte Mängel drehen. Eine aufgeschlitzte Sitzbank muss nicht extra aufgeführt werden, weil das jeder Mensch bei der Besichtigung und auf Bildern sofort sieht. Ein Ölverbrauch ist da schon etwas anderes. Da dreht sich dann eher die Frage darum, ab wie viel Ölverbrauch das ein "Mangel" ist.
Mit der Fußraste ist das schwierig. Da sie außen dran ist, müsstest du das sehen können. Er als Händler MUSS das allerdings beim Ankauf sehen.
Genau genommen verliert das Motorrad ohne die Fußrasten seine Zulassung, weil der 2 Personen Betrieb so nicht mehr möglich ist. Das ist also bei der Hauptuntersuchung ein "erheblicher Mangel" und da könnte man drauf hoffen, dass so etwas im Kaufvertrag stehen müsste. Rechtlich ist die Lage aber wie gesagt schwierig. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ruf da mal an. Die haben soweit ich weiß immer eine telefonische Erstberatung. Erklär den Sachverhalt dort genau (Beifahrer Fußrasten fehlen, bei Probefahrt alleine dort gewesen, nicht aufgefallen, TÜV sagt, dass das ein erheblicher Mangel ist < letzteres ist besonders wichtig, sowas weiß ein "allgemeiner" Anwalt vielleicht nicht) und lass dir dann sagen, was du für Optionen hast. Den ganzen Streit würde ich persönlich aber wirklich nur mit einer Rechtsschutzversicherung starten. Der Ausgang ist dafür zu Ungewiss und die möglichen Kosten zu hoch. Und ich würde dem Händler vorher nochmal Bescheid sagen, dass ich rechtliche Schritte gehen will, damit er Chance hat, nochmal einzulenken.
Ansonsten rein technisch wäre meine Vorgehensweise, bei Bike parts Honda die Ersatzteilnummern raussuchen und dann damit in den eBays und webikes dieser Welt auf die Suche gehen.