alles klar, dann danke für die Rückmeldungen. Und tatsächlich kein einziger erhobener Zeigefinger - da habe ich mich wohl getäuscht.
Rückmeldungen sind ja sehr gemischt. Ja, gibt durchaus welche, die angehalten wurden und Strafe zahlen mussten. Gibt aber genauso welche, die positive Erfahrungen gemacht haben (durchgewunken). Das hilft natürlich für die Zukunft nur bedingt weiter.
Übrigens kann das auf dem Standstreifen nicht wirklich als verbotswidriges rechts überholen gewertet werden, da auf der Autobahn im Stau rechts auch schneller gefahren werden darf, als links. Ansonsten müsste ja die rechts Spur am Stauende anhalten, wenn links mehr Autos stehen, obwohl rechts noch Platz wäre. In der Rechtsprechung hat sich da etabliert, dass rechts maximal 20km/h schneller gefahren werden darf, als links und links maximal 60 km/h gefahren werden dürfen. Man darf also im stockenden Verkehr Lücken schließen und dafür auch "rechts überholen"
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/rechts-ueberholen/
Ansonsten gibt es 3 theoretische Möglichkeiten, wie man an einem Stau vorbei fahren kann, die alle 3 verboten sind, aber unterschiedlich bestraft werden.
Die "einfachste" Möglichkeit wäre in der Rettungsgasse. Die potenzielle Strafe darauf sind aber 268,50€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse/
Übrigens wird auch das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr mit 228,50€, 2 Punkten und 1 Monat bestraft
Die nächst-Einfache Möglichkeit wäre das Befahren des sog. Standstreifens. Da gibt es aber einen eigenen Bußgeldbewährten Tatbestand für - "zum schnelleren Vorankommen den Seitenstreifen benutzt", bestraft mit 103,50€ und 1 Punkt. https://www.bussgeldkatalog.org/seitenstreifen/
Mit der geringsten Strafe versehen, wäre das vorbeifahren ganz links oder das Durchschlängeln zwischen der rechten und mittleren Spur (wo vorhanden). Der m.E. einzige realistische vorwerfbare Tatbestand dabei wäre die Nichteinhaltung des erforderlichen Seitenabstands beim Überholen, die Strafe darauf wären "nur" 58,50€ ohne Punkte oder Fahrverbot https://www.bussgeldkatalog.org/ueberholen/
theoretisch könnte das als Rechts überholen (128,50€ + 1 Punkt) vorgeworfen werden, aber da ist die Rechtsprechung wie gesagt recht eindeutig - bei stockendem Verkehr ist rechts überholen erlaubt.
Alle diese Bußgelder und Strafen bedingen, dass dabei weder Gefährdung noch ein Unfall passiert.